Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 15. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
Datum: Di, 01.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 05.10.2015 und 05.11.2015  
10BauA/15/022  
     
   
Ö 4  
Ausführungen von Beschlüssen      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 6  
Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung (Teil I) für das Gebiet südlich Celsiusstraße, westlich Glashüttenweg, nördlich Erfurter Straße und östlich Gablonzer Straße (ehemals Hochhaus)      
Ö 7  
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung, Teil I für das Gebiet südlich Celsiusstraße, westlich Glashüttenweg, nördlich Erfurter Straße und östlich Gablonzer Straße (ehemals Hochhaus)      
Ö 8  
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung, Teil II, für das Gebiet südlich Celsiusstraße, westlich Glashüttenweg, nördlich Erfurter Straße und östlich Gablonzer Straße (an Teil I angrenzende Teilflächen, hier. Flurstücke 42/18, 39/6, 42/19, 42/12, 42/15, 41 und 42/6, alle Flur 1 der Gemarkung Trappenkamp)      
    01.12.2015 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   
  1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14, 11. Änderung
    (Teil II) für das

 

Gebiet 1: “Celsiusstraße 7 11, nördlich der Gablonzer Straße 11, südlich der Celsiusstraße, westlich des Baugebietes Glashüttenweg“ und das

Gebiet 2: „Erfurter Straße 9, nördlich der Erfurter Straße, östlich der Gablonzer Straße, westlich des Baugebietes Glashüttenweg

 

wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

 Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
    § 4 Absatz 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3. Die Verwaltung wird beauftragt,

a. die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu veranlassen;

b. die öffentliche Auslegung durchzuführen;

c. die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit einer Wertung zu versehen und

d. dem Fachausschuss/der Gemeindevertretung zur weiteren Behandlung zuzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Ö 9  
Antrag auf Änderung der gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8)      
Ö 10  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 11  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses