Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag auf Änderung der gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8)  

15. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass der Gemeinde ein Antrag auf Änderung der gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8, bezogen auf die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8, vorliegt.

 

Der Antragsteller möchte erreichen, dass für die Grundstücke Kieferneck 2, 4, 6 und 8 im vereinfachten Verfahren Walmdächer mit 30 – 33 Grad Neigung und Satteldächer mit 36 – 40 Grad Neigung zugelassen werden.

 

Zur Begründung wird auf das Schreiben des Antragstellers vom 10.10.2015 sowie auf die am 10.10.2015 erstellte Begründung der Diplom-Architektin Giesela Sell Bezug genommen.

 

Die Gemeindevertretung hatte sich mit diesem Thema bereits am 09.07.2015 befasst und eine entsprechende Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zwischenzeitlich hat die Bauaufsicht des Kreises Segeberg dem Antragsteller aber mitgeteilt, dass die Zulässigkeit des Vorhabens nicht durch eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erreicht werden kann, sondern nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Der Vorsitzende trägt vor, dass die Festsetzung von Walmdächern in dem Gebiet seinerzeit ebenfalls durch eine B-Plan-Änderung zustande gekommen ist. Wenn die Gemeinde nun anstelle der festgesetzten Walmdächer auch Satteldächer mit 36 – 40 Grad Neigung zulassen will, muss sie den Bebauungsplan ändern. Dies kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geschehen.

 

Der Antragsteller hat sich zur Übernahme der Kosten für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes bereiterklärt.

 

Nach kurzer Aussprache über den Sachverhalt wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:


1. Der Bebauungsplan Nr. 8 soll im vereinfachten Verfahren mit der 7. Änderung für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8) geändert werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der Festsetzungen zu Dachform und Neigungen an die Anforderungen einer zeitgemäßen Gestaltung.

 

 

Geltungsbereich Änderung Bebauungsplan Nr. 8, 7. Änderung für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8)

 

 

 

 

 

2. Der Bebauungsplan soll nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Kreisplanung des Kreises Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung durchgeführt werden.

 

6. Für die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

7. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller und Eigentümer eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die Planung und die Durchführung des Verfahrens zu treffen sowie anschließend die Planung und Durchführung des Verfahrens in Auftrag zu geben.

 

8. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist durch eine Erstattung des Antragstellers in gleicher Höhe gesichert.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0