Auszug - Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung (Teil I) für das Gebiet südlich Celsiusstraße, westlich Glashüttenweg, nördlich Erfurter Straße und östlich Gablonzer Straße (ehemals Hochhaus)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.09.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, Teil I und II für das Gebiet südlich Celsiusstraße, westlich Glashüttenweg, nördlich Erfurter Straße und östlich Gablonzer Straße gefasst hat. Die Bebauungspläne sollen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt werden. Teil I der Bauleitplanung ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der sich auf das Eckgrundstück Erfurter Straße / Gablonzer Straße (ehemals Hochhaus) bezieht. Wesentliches Planungsziel ist die Errichtung einer Seniorenwohnanlage. Vorhabenträger ist der Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein mit Sitz in Rickling. Vorbereitend wurde mit dem Vorhabenträger der Inhalt des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie des Durchführungsvertrages abgestimmt. Die entsprechenden Unterlagen liegen den Ausschussmitgliedern zur Beratung vor. Die gemeindlichen Gremien müssen nun entscheiden, ob sie diesem Vertragsentwurf so zustimmen möchten. Der Durchführungsvertrag ist vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan) zu schließen. Der Vorsitzende beschreibt in groben Zügen den Inhalt des Durchführungsvertrages.
Nach kurzer Beratung wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung (Teil I) werden in der vorliegenden Form genehmigt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0