Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek  

Bezeichnung: 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
Datum: Di, 31.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 03.12.2014  
04GV/14/009  
     
   
Ö 3  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 4  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 5  
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Gönnebek      
Ö 6  
Beratung und Beschluss über die Aktualisierung des Baumkatasters      
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Satzung über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch durch Einbeziehung einer einzelnen Teilfläche des Außenbereichs nordwestlich des Dörpplatzes zur Abrundung      
    19.03.2015 - Bau-, Planungs- und Wegeausschuss der Gemeinde Gönnebek
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

   
    31.03.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt, für den Bereich nordwestlich des Dörpplatzes, bestehend aus einer Teilfläche des Grundstücks Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Gönnebek, eine Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zur Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch Einbeziehung einer einzelnen Außenbereichsfläche zu erlassen. Aufgrund der baulichen Prägung soll durch die Planung eine Wohnnutzung in diesem Bereich ermöglicht werden.

 

 

Lageplan:

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung der Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Kreis Segeberg – Abt. Kreisplanung – beauftragt werden.

 

4. Die Öffentlichkeitsbeteiligungsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung durchgeführt werden.

 

5. Für die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller und Eigentümer eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die Planung, für die Durchführung des Verfahrens und ggf. für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen, sowie anschließend die Planung und Durchführung des Verfahrens in Auftrag zu geben.

 

7. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben ist durch eine Erstattung des Antragstellers in gleicher Höhe gesichert.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Ö 8  
Sichtung von Baulücken im Innenbereich      
Ö 9  
Beratung und Beschluss zum Rückbau des beidseitigen Fußweges im Bereich des Stichweges "Gärtnersiedlung 1 – 4" sowie Wartung der Verrieselung für das anfallende Oberflächenwasser in diesem Bereich      
Ö 10  
Beratung und Beschluss über die Erneuerung eines Feuerlöschbrunnens in der Gärtnersiedlung (Wendeplatz)      
Ö 11  
Bericht über die der Gemeinde zugeflossenen Zuwendungen 2013 und 2014      
Ö 12  
Finanzbericht IV. Quartal 2014 inkl. über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen      
Ö 13  
Einwohnerfragezeit      
Ö 14  
Verschiedenes