Auszug - Bericht über die der Gemeinde zugeflossenen Zuwendungen 2013 und 2014
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Wortprotokoll |
Sachverhalt:
Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen, die über 50 EUR hinausgehen, ist ein jährlicher Bericht zu erstellen, welcher der Gemeindevertretung vorzulegen ist. 2013 sind entsprechende Zuwendungen nicht entstanden. Nachstehend werden die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke für das Jahr 2014 aufgeführt:
2014
Zuwendungsgeber/in | Zuwendungsart | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Freiwillige Feuerwehr, 24610 Gönnebek | Geldzuwendung | 500,00 | Förderung des Feuerschutzes |