1. Die Gemeindevertretung beschließt einen Ausbau der von der Rosenstraße und dem Nachtigallweg abgehenden Stichstraßen entsprechend dem vorliegenden Bauprogramm.
Im Bauprogramm soll Berücksichtigung finden, dass die abgehenden Stichstraßen kein Hochbord erhalten, sondern in einer Ebene hergestellt werden. Die Wege sollen in Pflaster hergestellt werden, wobei die Fußwege mit rotem Pflaster ausgestattet werden sollen.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge für die Straßenbaumaßnahmen an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Anpassungen des Bauprogrammes vorzunehmen, wenn dies zweckmäßigerweise im Rahmen der Baumaßnahme notwendig wird. In diesem Fall ist dem Bauausschuss zu berichten.
4. Entsprechend der Straßenbaubeitragssatzung sind auf Antrag Stundungen oder Verrentungen zu bewilligen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, über die eingehenden Anträge zu entscheiden.