Amt Bornhöved
 

Auszug - Antrag auf Änderung der gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8)  

15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block trägt den Sachverhalt vor.

 

Nach kurzer Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:


1.Der Bebauungsplan Nr. 8 soll im vereinfachten Verfahren mit der 7. Änderung für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8) geändert werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der Festsetzungen zu Dachform und Neigungen an die Anforderungen einer zeitgemäßen Gestaltung.

 

 

Geltungsbereich Änderung Bebauungsplan Nr. 8, 7. Änderung für das Gebiet nördlich Kieferneck (Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8)

 

 

 

 

 

2.Der Bebauungsplan soll nach § 13 im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

3.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Kreisplanung des Kreises Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

5.Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung durchgeführt werden.

 

6.Für die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

7.Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller und Eigentümer eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme der anfallenden Kosten für die Planung und die Durchführung des Verfahrens zu treffen sowie anschließend die Planung und Durchführung des Verfahrens in Auftrag zu geben.

 

8.Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist durch eine Erstattung des Antragstellers in gleicher Höhe gesichert.


Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 1Stimmenthaltung: 0