01.06.2015 - Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die VI. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in vorliegender Form zu beschließen. Die Besteuerungsgrundlagefür die Spielgerätesteuer wird zum 01.09.2015 von 11,0 v. H. auf 12,0 v. H. der Bruttokasse angehoben.
09.07.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die VI. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in vorliegender Form zu beschließen. Die Besteuerungsgrundlagefür die Spielgerätesteuer wird zum 01.09.2015 von 11,0 v. H. auf 12,0 v. H. der Bruttokasse angehoben.