Auszug - Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Barkow erläutert die Vorlage sowie die Notwendigkeit der Anhebung der Besteuerungsgrundlage.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die VI. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in vorliegender Form zu beschließen. Die Besteuerungsgrundlage für die Spielgerätesteuer wird zum 01.09.2015 von 11,0 v. H. auf 12,0 v. H. der Bruttokasse angehoben.
Abstimmungsergebnisdafür: 14dagegen: 0Stimmenthaltung: 0