Amt Bornhöved
 

Auszug - Sanierung der Franz-Bruche-Halle  

12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Richard-Hallmann-Schule
Ort: Gablonzer Straße 42, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block erläutert den notwendigen Sanierungsbedarf in der Franz-Bruche-Halle. Die bisher angedachte Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage auf dem Dach lässt sich nach durchgeführter Begutachtung des Architektenbüros Feddersen nicht umsetzen. Da ein geeignetes Lüftungs-Heizgerät etwa das Doppelte wiegt, wie das bisherige, wären vorab umfangreiche Umbauarbeiten an der Decke notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich allein geschätzt auf 225.000 EUR, was zu einer Unwirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme führen würde.

 

Alternativ wird vorgeschlagen, die Neuinstallation eines Aggregates zur Heizung/Lüftung in einem seitlich der Sporthalle zu errichtenden Anbau unterzubringen. Dadurch würden ein zusätzlicher Abstellraum für Sportgeräte, ein Stuhllager für die Richard-Hallmann-Schule und ein Geräteraum für den TV Trappenkamp entstehen. Die Kosten werden auf 285.000 EUR geschätzt.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 einstimmig der Anbauvariante zugestimmt. Herr Bürgermeister Krille ergänzt, dass die Dachfläche so konzipiert wird, dass der Aufbau einer Solaranlage möglich sein wird.


Beschluss:

 

1)Die Neu-Installation eines Aggregates zur Heizung-Lüftung wird in einem seitlich der Sporthalle zu errichtenden Anbau untergebracht. Dieser Anbau kann mit einer Zwischendecke versehen werden, auf der das Heizgerät untergebracht wird.


Zugleich entstehen unterhalb der Zwischendecke:


* ein zusätzlicher Abstellraum für Sportgeräte,
* ein Stuhllager für die RHS und
* ein Geräteraum für den TVT (z.B. für Tischtennisplatten)
   (siehe Anlage – Vorentwurfsskizze)

 

2)Zur Kostenminimierung werden die Anforderungen zur Lüftungsrate an die Sportstätten-Richtlinien angepasst. Die Versammlungsstätten-VO wird hierbei vernachlässigt, da Veranstaltungen mit voller Hallenbesetzung nur als Ausnahme anzunehmen sind, und ggfs. eine natürliche Türen-Zulüftung ergänzend herstellbar ist.
 

 

3)Die Maßnahmen sind zeitmäßig getrennt vorzunehmen:

ab Herbst 2015Anbauerweiterung mit Heizgerät
Sommer 2016Deckenerneuerung, Beleuchtung und Heizungsumschluss


Abstimmungsergebnisdafür: 14dagegen: 0Stimmenthaltung: 0