Die Bauprogramme für den Ausbau der Wohnwege vor den Reihenhauszeilen Farnstieg 5 a -f, Ginsterstieg 2 a - h und Ginsterstieg 4 a – f werden in der vorliegenden Form beschlossen.
Der Bauausschuss ermächtigt den Bürgermeister, über Änderungen des Bauprogramms zu entscheiden, falls dies bei der Ausführung der Maßnahme notwendig wird. In diesem Fall hat er darüber im Bauausschuss zu berichten.