Amt Bornhöved
 

Auszug - Ausbau der Wohnwege vor den Reihenhauszeilen Farnstieg 5 a-f, Ginsterstieg 2 a-h und Ginsterstieg 4 a-f  

10. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass die Gemeindevertretung am 26.02.2015 einen Ausbau der Wohnwege vor den Reihenhauszeilen Farnstieg 5 a – f, Ginsterstieg 2 a – h und Ginsterstieg 4 a – f beschlossen hat. In der heutigen Sitzung soll das Bauprogramm mit den Anliegern besprochen werden.

 

Herr Block übergibt sodann das Wort an Herrn Bickel. Dieser berichtet zum Ausbauzustand der Wohnwege, dass diverse Betonplatten lose bzw. gebrochen sind. Aufgrund einer unzureichenden Oberflächenentwässerung kommt es bei Starkregenereignissen zu Pfützenbildungen, durch die die Benutzbarkeit der Wohnwege eingeschränkt ist. Bei den nun vorgesehenen Maßnahmen sollen die vorhandenen Oberflächen nebst Unterbau und Randeinfassung aufgenommen und die Wege in ca. 1,5 m Breite mit einem Belag aus rotem Betonrechteckpflaster, einem Unterbau von ca. 33 cm, bestehend aus Frostschutzschicht und Tragschicht, neu aufgebaut und mit einem beidseitigen Betonrasenbordstein eingefasst werden.

 

Nach der Planung erfolgt die Entwässerung des Oberflächenwassers durch Straßenabläufe in einen Regenwasserkanal, der zu einem Sickerschacht führt. Vom Sickerschacht ist eine Notüberlaufleitung mit Anschluss an den Hauptkanal vorgesehen. Mit der Erneuerung werden die Wohnwege in einen Zustand versetzt, der auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus wieder den voraussichtlichen Anforderungen des Verkehrs genügt und damit die Nutzungsdauer verlängert. Aufgrund der erheblichen Schäden an den Wohnwegen, der damit verbundenen Stolperfallen und der erheblichen Pfützenbildung bei Starkregen, sind die Maßnahmen auch notwendig.

 

Es schließen sich eine Reihe von Verständnisfragen zu den geplanten Maßnahmen an. Einige Anlieger äußern in dem Zusammenhang den Wunsch, dass anstelle des roten Betonrechteckplasters ein grauer Belag gewählt wird.

 

Im Anschluss an Herrn Bickels Ausführungen informiert Herr Timm über die Beitragsfähigkeit der Maßnahme. Er gibt Informationen zum beitragsfähigen Aufwand, zur Vorteilsregelung und dem Gemeindeanteil, zum Abrechnungsgebiet, zum Beitragsmaßstab, zur Entstehung der Beitragspflicht, der Fälligkeit und einer möglichen Stundung des Ausbaubeitrages.

 

Im Anschluss an Herrn Timms Ausführungen unterbricht der Vorsitzende um 20.40 Uhr die Sitzung für 15 Minuten, damit sich die Anlieger über die Höhe des zu erwartenden Ausbaubeitrages auf Grundlage der geschätzten Kosten bei den Mitarbeitern der Amtsverwaltung erkundigen können.

 

Der Ausschussvorsitzende setzt die Sitzung um 21.00 Uhr fort.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung entsteht eine Diskussion darüber, ob dem Wunsch einiger Anlieger nach einem grauen Belag entsprochen werden kann. Letztlich sprechen sich die Ausschussmitglieder aber für einen roten Belag aus und begründen dies mit dem einheitlichen Erscheinungsbild in der Gemeinde.

Abschließend fasst Herr Block die geplanten Maßnahmen nach den vorliegenden Bauprogrammen noch einmal zusammen und stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:


Die Bauprogramme für den Ausbau der Wohnwege vor den Reihenhauszeilen Farnstieg 5 a -f, Ginsterstieg 2 a - h und Ginsterstieg 4 a – f werden in der vorliegenden Form beschlossen.

 

Der Bauausschuss ermächtigt den Bürgermeister, über Änderungen des Bauprogramms zu entscheiden, falls dies bei der Ausführung der Maßnahme notwendig wird. In diesem Fall hat er darüber im Bauausschuss zu berichten.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Timpl teilt der Ausschussvorsitzende mit, dass es eines Beschlusses über die Ermächtigung des Bürgermeisters für die Auftragsvergabe nicht bedarf, da hierüber bereits die Gemeindevertretung am 26.02.2015 entschieden hat.