Amt Bornhöved
 

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche - Berichtigung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses aufgrund einer Änderung des Plangeltungsbereiches  

10. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass der gemeindliche Bauausschuss am 12.02.2015 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie die Begründung genehmigt und zur Auslegung bestimmt hat.

 

Nach der Sitzung des Bauausschusses hat sich die Grundstückseigentümerin der unmittelbar am Astrid-Lindgren-Weg gelegenen Flurstücke 221, 263 und 265 in der Amtsverwaltung gemeldet und Bedenken gegen die Planung hinsichtlich des Plangeltungsbereiches geäußert. In einem daraufhin mit dem Geschäftsführer geführten Gespräch stellte sich heraus, dass für die Flurstücke 221 und 263 bereits mit einem Interessenten Kaufvertragsverhandlungen geführt worden sind und die Grundstückseigentümerin aus diesem Grunde großes Interesse daran hat, dass die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 21 weiterhin Bestand haben. Zur Vermeidung eines Planungsschadens und in der weiteren Folge der Zahlung einer Entschädigung empfiehlt der Ausschussvorsitzende, den Plangeltungsbereich zu ändern und darüber auch eine Entscheidung der Gemeindevertretung einzuholen.

 

Nach kurzer Beratung kommen die Ausschussmitglieder darin überein, dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden zu folgen und stimmen über folgenden Beschlussvorschlag ab:


Beschluss:

 

In Abänderung des Beschlusses des Bauausschusses vom 12.02.2015 wird folgender Beschluss gefasst:

 

1. Aus dem von der Gemeindevertretung am 15.05.2014 beschlossenen Plangeltungsbereich werden die östlich des Astrid-Lindgren-Weges gelegenen Flurstücke 221 und 263 herausgenommen. Dadurch ergibt sich der in dem nachfolgenden Lageplan dargestellte geänderte Plangeltungsbereich.

 

 Lageplan:

 

 

2. Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche“ und die Begründung werden gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach §§ 13 a i.V.m. 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Darüber hinaus ist eine Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie der Nachbargemeinden zum Planentwurf und der Begründung einzuholen (§§ 13 a i.V.m. 2 (2) und 4 (2) BauGB).

 

4. Der Beschluss über die Änderung des Plangeltungsbereiches ist gemeinsam mit der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach §§ 13 a i.V.m. 3 (2) BauGB bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0