Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
Datum: Do, 08.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 11.10.2022  
05GV/22/050  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 7  
Bericht über die der Gemeinde zugegangenen Zuwendungen 2020 und 2021  
VO/2022/278/05GV  
Ö 8  
Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Schmalensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 17.12.2010  
Enthält Anlagen
VO/2022/328/05GV  
Ö 9  
Erlass einer VI. Nachtragssatzung über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schmalensee vom 17.12.2010 (Gebührensatzung Abwasserbeseitigung)  
Enthält Anlagen
VO/2022/329/05GV  
Ö 10  
Option zur Umsetzung des § 2 b UStG  
Enthält Anlagen
VO/2022/389/05GV  
Ö 11  
Planung von großflächigen Solarenergiefreiflächenanlagen im Außenbereich  
Enthält Anlagen
VO/2022/360/05GV  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Alternative I:

 

1.   Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

 

2.   Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

3.   Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächenanlagen davon abhängig, dass der Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

 

4. Die Erarbeitung des informellen Rahmenkonzeptes soll durch das Büro Prokom auf Basis des Honorarangebotes vom 24.11.2022 erfolgen. Eine Beauftragung ist mit den Antragstellern der Planung abzustimmen. Die Finanzmittel sind haushaltsmäßig bereit zu stellen.

 

 

 

 

Alternative II:

Die Gemeinde spricht sich gegen den Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    08.12.2022 - Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Thema erneut in der nächsten Sitzung des Ausschussesr Planung und Umwelt, Bau- und Wegeangelegenheiten zu beraten ist.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

   
    11.01.2023 - Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

  
 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.

 

 

2.   Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

 

3.   Die Gemeinde macht die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausbau von Solarenergie-Freiflächenanlagen davon abhängig, dass ein oder mehrere Antragsteller alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch die Kosten für die Erarbeitung des gesamträumlichen Konzeptes, notwendiger Untersuchungen sowie erforderlicher Kartierungen für die Alternativen-Prüfung trägt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung zu schließen.

Sollte kein Antragsteller bereit sein, die Kosten zu tragen, übernimmt die Gemeinde diese vorerst und wird sie zukünftigen Antragstellern auferlegen.

 

4. Die Erarbeitung des informellen Rahmenkonzeptes soll durch das Büro Prokom auf Basis des Honorarangebotes vom 24.11.2022 erfolgen. Eine Beauftragung ist mit den Antragstellern der Planung abzustimmen. Die Finanzmittel sind haushaltsmäßig bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1

 

   
    26.01.2023 - Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist grundsätzlich bereit, unter Beachtung umweltbezogener Leitprinzipien den bauplanungsrechtlichen Rahmen dafür für einzelne oder mehrere geeignete Standorte im Gemeindegebiet zu schaffen.

  

2.   Ein möglicher Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Die Gemeinde spricht sich daher für eine Alternativen-Prüfung mit Aufstellung eines gesamträumlichen Konzeptes für das Gemeindegebiet aus. Das Rahmenkonzept soll die Grundlage für die weitere Entscheidung der Gemeinde bilden.

  

3. Die Erarbeitung des informellen Rahmenkonzeptes soll durch d. Firma Prokom GmbH auf Basis des Honorarangebotes vom 24.11.2022 erfolgen. Die Finanzmittel sind haushaltsmäßig bereit zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das informelle Rahmenkonzept („Weißflächenkartierung“) zu beauftragen.

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0  

Ö 12  
Umstellung der Sportplatzbeleuchtung auf LED-Technik  
VO/2022/367/05GV  
Ö 13  
Ideensammlung zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 8      
Ö 14  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 15  
Verschiedenes      
N 16     Zahlungsvereinbarung zur Abgeltung der Sportplatzpflege      
N 17     Personalangelegenheiten      
Ö 18  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse