Vorlage - VO/2022/328/05GV
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Sachverhalt:
Die Rechnungsergebnisse der letzten 3 Jahre incl. der Korrekturrechnung für 2019 weisen eine Überdeckung von insgesamt 6.436,95 € aus. Diese Überdeckung ist gem. § 6 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.
Dennoch ist gem. anliegender Gebührenkalkulation die Verbrauchsgebühr aufgrund steigender Aufwendungen im Bereich der Unterhaltung sowie des gestiegenen Benutzungsentgeltes an Bornhöved auf 0,60 € pro cbm anzupassen um künftig eine Kostendeckung zu gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Verbrauchsgebühr von 0,60 € pro cbm und einer Jahreswassermenge von 22.900 cbm ist mit einer Kostendeckung zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr wird für einen Kalkulationszeitraum von 2023 – 2025 auf 0,60 € pro cbm festgesetzt.
Der Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Schmalensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 17.12.2010 gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2023 – 2025
Entwurf einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Schmalensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 17.12.2010
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | GebührenkalkulationWasser2023-2025 (70 KB) | ||||
2 | 05 815 Entwurf III. Nachtragssatzung (14 KB) |