Tagesordnung - 8. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.09.2011 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26.04.2012 - Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Finanzausschuss beschließt den als Vorlage verteilten Haushalt 2012 mit den in der Sitzung des Finanzausschusses angesprochenen Änderungen. Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 |
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14.05.2012 - Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit den vorgeschrieben Bestandteilen und Anlagen für das Jahr 2012. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
festgesetzt. Es werden festgesetzt:
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen: Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden. Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig. Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig. Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenenthaltungen: 0 |
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Ö 3 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||