Amt Bornhöved
 

Auszug - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012  

8. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 2
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.04.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes trägt der Vorsitzende den Inhalt des Haushaltsplanentwurfes vor.

 

Anschließend ergänzt der Protokollführer, dass dem Satzungsentwurf die in der I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 beschlossenen Deckungsgrundsätze fehlen. Diese werden als § 5 für den Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung jedoch noch aufgenommen werden.

 

Nach diesen Mitteilungen erfolgt eine kurze Erläuterung der Funktionen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes und wird zu den einzelnen Positionen des Haushaltsplanentwurfs folgendes vorgetragen:

 

Ergebnishaushalt:

 

Der Ergebnishaushalt 2012 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 31.600,00 € aus. Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge beläuft sich auf 573.300,00 € und ist damit um 26.800,00 €her als im Vorjahr (= 546.500,00 €).

 

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich auf 600.200,00 € und ist damit um 1.700,00 € höher als im Vorjahr (= 598.500,00 €).

 

Das Finanzergebnis (Pos. 21 des Ergebnisplans) ist gegenüber dem Vorjahr mit einem Unterschuss von 4.700,00 € konstant geblieben.

 

Bei der Betrachtung des Gesamtergebnishaushaltes 2012, in dem die Erträge und Aufwendungen komprimiert dargestellt werden, ist erkennbar, dass sich bei folgenden Gruppen deutliche Veränderungen ergeben haben:

 

1. Steuern und ähnliche Abgaben:

 

Maßgebliche Ertragsverbesserungen sind auf den gestiegenen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und denheren Grundsteuern A und B zurückzuführen.

Die Gewerbesteuererträge sinken allerdings um 12.000,00 €. Insgesamt erhöhen sich die Erträge um 33.100,00 €.

 

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen:

 

Die Ertragsverbesserung (+ 7.800,00 €) ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zurückzuführen.

 

3. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte:

 

Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte für die Wasserversorgung sinken um 6.000,00 €. Dieses ist auf Senkung der Aufwendungen (Reduzierung von Abschreibungen, Unterhaltungskosten, Entgelt für Wasserlieferung) zurückzuführen. Im Bereich der Abwasserbeseitigung sinken die Gebührenerträge um 10.700,00 €, weil Aufwendungen für Bewirtschaftungskosten und Abschreibungen maßgeblich gesenkt wurden.

Da die kostenrechnenden Einrichtungen kostendeckend geplant werden, mindern niedrigere Aufwendungen auch die Benutzungsgebühren. Es ist allerdings aufgefallen, dass für den Bereich der Abwasserbeseitigung Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen nicht bei den Erträgen berücksichtigt wurden. Dieses wird für die Sitzung der Gemeindevertretung noch berichtigt.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die niedrige Verzinsung des Anlagekapitals bei der Wasserversorgung von jährlich 200,00 €, ist auf die Minderung des zu verzinsenden Kapitals durch Abschreibungen, Zuweisungen und Beiträge zurückzuführen.

 

4. Privat-rechtliche Leistungsentgelte:

 

Die Ertragsminderung ( - 1.900,00 €) resultiert auf einen geringeren Verkauf von Vorräten (Holz).

 

5. Sonstige, ordentliche Erträge:

 

Die Ertragsverbesserung (+ 4.500,00 €) entsteht durch eine Erhöhung der Konzessionsabgaben (Elektrizität, Wasser).

 

6. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

 

Aufwendungen für den Wasserbezug aus Bornhöved und für die Bewirtschaftung sowie Unterhaltung der baulichen Anlagen u.s.w. können zwar gesenkt werden, dem stehen jedoch erhöhte Aufwendungen bei den Bewirtschaftungskosten für Straßenbeleuchtung und im Wesentlichen bei der Straßenunterhaltung (+ 10.000,00 €) entgegen. Dadurch erhöhen sich die Aufwendungen insgesamt um 5.000,00 €.

 

7. Bilanzielle Abschreibungen:

 

Es handelt sich nach wie vor um Schätzwerte. Die bilanziellen Abschreibungen wurden wegen der fortschreitenden Vermögenserfassung und bewertung aber nach unten korrigiert (Minderung um 6.500,00 €).

 

8. Transferaufwendungen:

 

Die höheren Aufwendungen bei der Schulverbands- und Kreisumlage werden durch eine Senkung der Amtsumlage ausgeglichen. In diesem Zusammenhang macht der Bürgermeister darauf aufmerksam, dass ab 2014 die Sonderzahlung der Gemeinde Trappenkamp zur Amtsumlage, welche die Umlage für die ‚alten amtsangehörigen Gemeinden gesenkt hat, wegfällt und dieses bei der Finanzplanung zu berücksichtigen ist.

Darüber hinaus senkt die Gewerbesteuerumlage wegen der ebenfalls gesunkenen Gewerbesteuererträge. Insgesamt ergibt sich eine Aufwandsminderung von 6.500,00 €.

 

9. Sonstige ordentliche Aufwendungen:

 

Es wird eine deutliche Erhöhung von Schulkostenbeiträgen eingeplant. Hier handelt es sich um einen eher groben Schätzwert, da nunmehr ein individueller Schullastenausgleich eingeführt wurde (konkrete Vorgaben des Landes zur Umsetzung liegen allerdings noch nicht vor) und die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahl von nicht verlässlich prognostizierbaren Annahmen abhängt.

 

Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt 2012 weist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von 0,00 € aus. Dieses wird durch das Einplanen einer Kreditaufnahme erreicht.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf 576.400,00 € und ist somit um 28.300,00 €her als im Vorjahr (= 548.100,00 €).

Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf 523.800,00 € und sind damit um 8.000,00 €her als im Vorjahr (= 515.800,00 €).

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ist mit 31.400,00 € eingeplant und liegt damit um diesen Betrag über dem Wert des Vorjahres (= 0,00 €).

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ist mit 158.100,00 € eingeplant und liegt damit um 108.800,00 € über dem Wert des Vorjahres (= 49.300,00 €).

 

Bei der Betrachtung des Gesamtfinanzhaushaltes 2012, in dem die Einzahlungen und Auszahlungen komprimiert dargestellt werden, ist erkennbar, dass sich bei den folgenden Gruppen deutliche Veränderungen ergeben haben. Die analog zum Ergebnishaushalt stehenden Einzahlungen und Auszahlungen werden nicht nochmals aufgeführt:

 

1. Einzahlungen aus Zuweisungen für Investitionen

 

r die Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges erfolgt eine Kreiszuweisung, die in 2012 (14.000,00 €) und 2013 (13.500,00 €) gezahlt wird.

 

2. Einzahlungen aus der Veräerung von beweglichem Anlagevermögen/Baumaßnahmen:

 

Die Leitungsrechte in Zusammenhang mit einer Leerrohrverlegung werden ebenso veräert, wie das verlegte Leerrohr. Dadurch entstehen Einzahlungen von 17.400,00 €.

 

3. Auszahlung von Zuwendungen für Investitionen Dritter:

 

Hierbei handelt es sich um die Investitionskostenumlage (4.200,00 €) für den Schulverband Sventana Bornhöved. Andere Förderungen Investitionen Dritter sind nicht geplant.

 

4. Erwerb von beweglichem Anlagevermögen:

 

Die Auszahlungen steigen um 117.400,00 €r folgende Investitionen:

 

a) Beschaffungen für die freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrfahrzeug, Funkmeldeempfänger, Ladegerät für TS, Kopierer, Faxgerät) und die Beschaffung von 2 Parkbänken.

 

5. Auszahlungen für Baumaßnahmen:

 

Die Ausgaben sinken um 7.000,00 €. In 2012 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

a) Installation eines Hausanschlussschiebers und

b) 25.000,00 € Digitalisierung siehe Kartastererfassung zur Selbstüberwachungsverordnung

  (SüFo)

 

Hinweis der Verwaltung:

Der Hausanschlussschieber muss bei einem Bestandsgebäude im Neemkamp eingebaut werden (derzeit keiner vorhanden).

 

6. Aufnahme von Krediten für Investitionen:

 

Damit die liquiden Mittel der Gemeinde sich nicht mindern, wurde wegen der Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges und möglicher Risiken bei der SüFo sowie der anstehenden Klärschlammentsorgung die Aufnahme eines Kredites eingeplant.

 

7. Auszahlung für Investitionen Dritter:

 

Es handelt sich um die Finanzierungsumlage für den Schulverband. Hier steigen die Auszahlungen (+ 1.500,00 €), weil wegen des Eigentumsübergangs der schulischen Flächen/Gebäude auf den Schulverband auch bestehende Darlehen für diese Gebäude von der Gemeinde Bornhöved auf den Schulverband übertragen werden.

 

Abschließend wird zu diesem Tagesordnungspunkt über folgenden Antrag abgestimmt:


Der Finanzausschuss beschließt den als Vorlage verteilten Haushalt 2012 mit den in der Sitzung des Finanzausschusses angesprochenen Änderungen.


Abstimmungsergebnis   dafür:  3  dagegen: 0   Stimmenenthaltungen: 0