Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Nord Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 05.08.2021  
10BauA/21/062  
     
   
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 5.1  
Parkplatz Erich-Kästner-Weg      
Ö 5.2  
Befahren des Eichenweges mit Kraftfahrzeugen      
Ö 6  
Einrichtung einer Einbahnstraße in der Friedlandstraße      
Ö 7  
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10, 1. Änderung für das Gebiet "Wohnsiedlung Nord"  
Enthält Anlagen
VO/2021/310/10GV  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Wohnsiedlung Nord, nördlich Ricklinger Straße, östlich Gärtnerstraße, westlich Bertha-von-Suttner-Straße“ gem. § 1 Abs. 8 BauGB ersatzlos aufzuheben (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Die genaue Abgrenzung des Gebietes entspricht der unwirksamen Planzeichnung (siehe Anlage).

 

Mit der beabsichtigten Bauleitplanung soll die unwirksame 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Trappenkamp aufgehoben werden, um den durch die Bekanntmachung vom 01.03.1979 erzeugten Rechtsschein zu beseitigen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgmeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 

  1. Die erforderlichen Finanzmittel sind den Haushalt 2022 einzustellen.

 

 

 

 

 

 

   
    18.11.2021 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 7 - (offen)
   

  
Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Wohnsiedlung Nord, nördlich Ricklinger Straße, östlich Gärtnerstraße, westlich Bertha-von-Suttner-Straße“ gem. § 1 Abs. 8 BauGB ersatzlos aufzuheben (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Die genaue Abgrenzung des Gebietes entspricht der unwirksamen Planzeichnung (siehe Anlage).

 

Mit der beabsichtigten Bauleitplanung soll die unwirksame 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Trappenkamp aufgehoben werden, um den durch die Bekanntmachung vom 01.03.1979 erzeugten Rechtsschein zu beseitigen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 

  1. Die erforderlichen Finanzmittel sind den Haushalt 2022 einzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis dafür:    5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2

 

   
    15.12.2021 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Es wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:  
 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Wohnsiedlung Nord, nördlich Ricklinger Straße, östlich Gärtnerstraße, westlich Bertha-von-Suttner-Straße“ gem. § 1 Abs. 8 BauGB ersatzlos aufzuheben (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Die genaue Abgrenzung des Gebietes entspricht der unwirksamen Planzeichnung (siehe Anlage).

 

Mit der beabsichtigten Bauleitplanung soll die unwirksame 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Trappenkamp aufgehoben werden, um den durch die Bekanntmachung vom 01.03.1979 erzeugten Rechtsschein zu beseitigen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 

  1. Die erforderlichen Finanzmittel sind den Haushalt 2022 einzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2  

Ö 8  
Grundsatzbeschluss über die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen in der Hermannstädter Straße  
VO/2021/334/10GV  
Ö 9  
Grundsatzbeschluss über die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen in der Rudolf-Ducke-Straße  
VO/2021/335/10GV  
Ö 10  
Vorbereitung Haushalt 2022  
Enthält Anlagen
VO/2021/337/10GV  
Ö 11  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 12  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses      
N 13     Bauvorhaben privater Art      
N 14     Bericht über investive Maßnahmen      
N 15     Antrag auf Überlassung eines Stellplatzes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse