Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10, 1. Änderung für das Gebiet "Wohnsiedlung Nord"  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Nord Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2021/310/10GV Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10, 1. Änderung für das Gebiet "Wohnsiedlung Nord"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:FB 3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Ausschussvorsitzende informiert über den Sachverhalt.

 

Nach einer kurzen Aussprache wird der nachfolgende Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.

 
 


  
Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Wohnsiedlung Nord, nördlich Ricklinger Straße, östlich Gärtnerstraße, westlich Bertha-von-Suttner-Straße“ gem. § 1 Abs. 8 BauGB ersatzlos aufzuheben (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Die genaue Abgrenzung des Gebietes entspricht der unwirksamen Planzeichnung (siehe Anlage).

 

Mit der beabsichtigten Bauleitplanung soll die unwirksame 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Trappenkamp aufgehoben werden, um den durch die Bekanntmachung vom 01.03.1979 erzeugten Rechtsschein zu beseitigen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin durchgeführt werden.

 

  1. Die erforderlichen Finanzmittel sind den Haushalt 2022 einzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür:    5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2