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Amt Bornhöved
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Allgemeine öffentliche Erinnerung gemäß § 270 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes vom 02.06.1992 (GVOBL Schl.-Holst. S. 243) in der zurzeit geltenden Fassung

Allgemeine öffentliche Erinnerung

Gem. § 270 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes vom 02.06.1992

(GVOBL Schl.-Holst. S. 243) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 

 

(Steuermahnung)

 

 

 

Am 15. Mai 2018 waren die Grundstücksabgaben, die Hundesteuer und die Gewerbesteuerzahlung für das Vierteljahr April - Juni 2018 fällig.

 

(bitte weiter mit Download)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Bornhöved
Do, 17. Mai 2018

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