Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/147/05GV  

Betreff: Windenergie - Beratung und ggf. Beschlussfassung zur möglichen Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel vor dem Hintergrund bestehender Interessen auf Ausweisung von Windenergieeignungsflächen in Schmalensee
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:4.1
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
08.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
22.05.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Windpark Schmalensee-Belau-Stocksee GmbH & Co KG plant die Errichtung eines gemeindeübergreifenden Windparks. Das Planungsbüro Brandes hat das Projekt den betroffenen Gemeinden am 08.02.2024 vorgestellt. Die Präsentation des Planungsbüros ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die geplanten Windenergieflächen liegen außerhalb der Vorranggebiete.

 

Um die Energiewende in Deutschland voranzubringen, hat der Bund das Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Ab dem 14. Januar 2024 können gemäß § 245e Absatz 5 BauGB Gemeinden Windenergieflächen auch außerhalb von Vorranggebieten planen. Da die Landesregierung weiterhin eine Konzentrationsplanung für die Windenergienutzung im Land anstrebt, hat sie entschieden, die Planungsmöglichkeiten der Kommunen auf die Windenergie-Potenzialflächen zu beschränken, die nicht von harten und weichen Tabukriterien betroffen sind und zum Beispiel genügend Abstand zu Siedlungen haben.

 

Um hierfür eine rechtliche Grundlage zu haben, soll das Landesplanungsgesetz (LaplaG) geändert und ein neuer Paragraph 13 b eingefügt werden. Er ermöglicht Gemeinden über ein Zielabweichungsverfahren Windenergieflächen außerhalb von Vorranggebieten zu planen, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel Mindestabstände. Die geplante Gesetzesänderung soll Anfang 2024 in den Landtag eingebracht werden.

 

Die aktuellen Informationen der Landesregierung zur räumlichen Steuerung der  Windenergienutzung können unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie-raeumliche-steuerung/windenergie-raeumliche-steuerung_node.html

 

Zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage wird auf diese Informationen verwiesen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nicht abgegeben.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Präsentation

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-02-08_Brandes_Präsentation_WP-Schmal-Bel-Stock (15896 KB)