Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/141/10GV  

Betreff: Erneuter Beschluss über den Entwurf für die Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes in der Kurlandstraße (Maßnahme 9 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK))
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen Kech
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemeinsamer Wunsch der beauftragten Landschaftsarchitektin, der gemeindlichen Gremien und der Verwaltung war, u. a. aus Gründen der Nachhaltigkeit, die Metallpfosten mit den Fundamenten des großen vorhandenen Klettersteges im Rahmen der Umgestaltung des Spielplatzes zu erhalten.

 

Hierzu hat der ursprüngliche Hersteller mit seiner technischen Konstruktionsabteilung einen Vorschlag unterbreitet.

Parallel dazu hat das Architekturbüro für eine komplette Neukonstruktion eine orientierende Preisanfrage durchgeführt.

 

Da die Kosten für eine Neukonstruktion höher ausfallen würden, war dies ein weiterer Grund für eine Erhaltung und Instandsetzung des Klettersteges.

 

Eine Nachfrage des Architekturbüros bei der DEKRA (u. a. auch zuständig für Spielplatzprüfungen) hat jedoch ergeben, dass bei einer Neukonstruktion auch die aktuellen Sicherheitsnormen für die Aufstellung neuer Spielgeräte gelten und deshalb die Brüstungshöhe des Klettersteges von 130 cm auf 180 cm erhöht oder alternativ eine Art „fig“ rundherum gebaut werden müsste. Hiermit wäre ein Herunterfallen der Nutzerinnen und Nutzer ausgeschlossen.

Leider wurde vom Hersteller auf dieses Erfordernis bisher nicht hingewiesen.

 

Diese Alternativen zur Einhaltung der Sicherheitsnormen verursachen enorme weitere Kosten. Von der Gemeindevertretung sind die Kosten für den Spielplatz bereits „gedeckelt“ worden.

 

Durch die Landschaftsarchitektin ist deshalb alternativ der Abriss des Klettersteges und der Neubau eines Rutschen-Turmes geprüft worden. Die Preisrecherche der Landschaftsarchitektin hat ergeben, dass von einem Hersteller ein Rutschen-Turm im vorliegenden Kostenrahmen angeboten werden könnte.

 

Die Entscheidung ggf. einen neuen Rutschen-Turm aufstellen zu lassen, wirkt sich laut Mitteilung der Bauaufsicht an die Landschaftsarchitektin nicht auf die Baugenehmigung aus, da der Spielplatz als solcher genehmigt wird und nicht einzelne Geräte.

 

Eine Entwurfsskizze für einen beispielhaften neuen Rutschen-Turm und ein neuer Entwurfsplan für den gesamten Spiel- und Bolzplatz sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufrüstung des Klettersteges würde den von der Gemeindevertretung am 01.02.2024 bereits beschlossenen Kostenrahmen für die Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes in Höhe von EUR 597.390,60 EUR übersteigen.

 

Die Kosten für den Neubau eines Rutschen-Turmes wäre in dem beschlossenen Kostenrahmen enthalten. 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

Alternative 1

 

den vorhandenen Klettersteg zu erhalten und entsprechend der aktuellen Sicherheitsnormen aufzurüsten

 

Alternative 2

 

den Entwurf für den Spiel- und Bolzplatz mit folgenden Änderungen erneut zu beschließen:

 

1.)    Abriss des vorhandenen Klettersteges

2.)    Neubau eines Rutschenturmes

 

 


Anlage/n:

 

Entwurfsskizze Rutschen-Turm

Entwurfsplan Spiel- und Bolzplatz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spiel- und Bolzplatz Kurlandstraße _Beispiel Rutschen-Turm (2690 KB)      
Anlage 2 2 Spiel- und Bolzplatz Kurlandstraße Erneuter Entwurf Stand 23.04.2024 (4132 KB)