Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/114/02GV  

Betreff: Genehmigung der Entfurfsplanung des Bauvorhabens Bau einer Kindertagesstätte
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
30.04.2024 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved      
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
13.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved      
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
16.05.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Für die Maßnahme des Kita-Neubaus wurde bereits durch die Gemeindevertretung Bornhöved beschlossen, dass die Kita ebenerdig zu bauen ist und dass es sich bei der Dachform um ein Krüppelwalmdach handeln soll.

Damit die Entwurfsplanung für den Kita-Neubau abgeschlossen und anschließend ein Bauantrag gestellt werden kann, stehen noch einige Beschlussfassungen aus:

 

 

A. Dachform

Am 25.01.2024 hat die Gemeindevertretung Bornhöved beschlossen, dass die Bedachung des Kita-Neubaus in der Form eines Krüppelwalmdaches erfolgen soll.

Das Architekturbüro S2N-Architekten macht jedoch den Vorschlag, das auf dem Bestandsgebäude bereits vorhandene Krüppelwalmdach mit einem Satteldach auf dem Neubau zu verbinden. Diese Kombination ist bereits in der Umgebung der Kita vorhanden und würde somit das Ortsbild im Kita-Neubau widerspiegeln.

Ein Satteldach würde zudem ermöglichen, einen Giebel an der Gebäudeseite zur Lindenstraße zu integrieren. Somit würde das Gebäude nicht so flach wirken und sich an die giebelständigen Gebäude der Lindenstraße anpassen. Zudem könnte im weiteren Gebäudeverlauf die Kombination aus Satteldach und Krüppelwalmdach in Form von Gauben fortgesetzt werden.

Fünf Gauben würden an den Stellen der fünf Gruppenräume platziert und in den Farben des Logos der Gemeinde ausgeführt werden. Dadurch würden die Gruppenräume hervorgehoben und eine Verknüpfung zwischen Ort, Gebäude und den Nutzern (Kindern) hergestellt werden.

 

Diesbezüglich muss entschieden werden, ob der Beschluss vom 25.01.2024 (Bedachung in Form eines Krüppelwalmdaches) weiterhin bestehen soll oder ob der Beschluss aufgehoben und subsequent ein neuer Beschluss gefasst werden soll. Bei einer neuen Beschlussfassung würde dann die Bedachung des Kita-Neubaus in der Form eines Satteldaches erfolgen.

 

 

B. Fassadengestaltung + Dachhaut

In Bezug auf die Fassadengestaltung empfiehlt das Architekturbüro eine Ziegelfassade. Es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, eine Kombination aus Holzverkleidung und Ziegelfassade für den Kita-Neubau zu verwenden.

 

In Bezug auf die Dachhaut empfiehlt das Architekturbüro die Ziegelfassade fortzuführen und das Dach ebenfalls mit Ziegeln zu decken. Hier besteht die alternative Möglichkeit, das Dach mit einem Gründach zu versehen.

 

 

C. Zuwegung zum Eingang und Einteilung der Bereiche

Im bisherigen Planungsentwurf war der Eingang zur Kita von der Lindenstraße aus zugänglich. Der Eingang wurde auf die gegenüberliegende Gebäudeseite verlegt und die Zuwegung erfolgt somit über den Kuhberg und den Parkplatz. Somit soll zu Hol- und Bringzeiten eine Verkehrsaufstauung in der Lindenstraße vermieden werden, da die Lindenstraße zu Stoßzeiten nicht nur von den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kita-Kinder, sondern u.a. auch von Eltern/Erziehungsberechtigten der nahegelegenen Schule und Schulbussen befahren wird.

Eine Tür zur Lindenstraße soll als Notfall-/Mitarbeitertür (ggf. evtl. mit Schlüssel/Code) bestehen bleiben, um den Mitarbeitern einen schnellen Weg zur gegenüberliegenden Kita zu ermöglichen.

 

Die Zuwegung zum Eingang der Kita soll durch einen wassergebundenen Weg sichergestellt werden. Die Wegführung verläuft entlang des Bestandsgebäudes, in welchem aktuell die Unterbringung des Krippenbereiches geplant ist. Das Architektenbüro empfiehlt jedoch den Krippenbereich in den ruhigeren Neubau zu verlegen, da Krippenkinder ein höheres Maß an Ruhe benötigen und Schlafens-/ und Ruhezeiten erforderlich sind.

 

 

 

 

D. Grundstückserweiterung

Damit der aktuelle Planentwurf umgesetzt werden kann, besteht ein zusätzlicher Flächenbedarf von rund 415 m². Aktuell ist der Kita-Neubau ausschließlich auf dem Flurstück 244/2 geplant. Die benötigte Fläche befindet sich auf den Flurstücken 486/229 und 241/2. Beide Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Bornhöved. Die Fläche ist jedoch für das geplante Bürgerhaus vorgemerkt. Die Planung für das Bürgerhaus ist jedoch noch nicht abgeschlossen und kann an die Änderung der verfügbaren Fläche angepasst werden. Die zusätzliche Fläche wird benötigt, damit eine ausreichende Außenspielfläche für die Kinder sichergestellt werden kann. Ein Plan mit den Flurstücken und der Grundstückserweiterung ist als Anlage beigefügt.

 

 

Entwurfsdarstellungen sind in der beigefügten Präsentation zu finden.

Zu den noch offenstehenden o.g. Entscheidungen wird das beauftragte Architektenbüro die verschiedenen Varianten vorstellen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

/

 

 

 


Beschlussvorschlag:

A.   Die Gemeindevertretung beschließt,

1. den Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2024 aufzuheben.

2. dass die Bedachung des Kita-Neubaus in der Form eines Satteldaches mit Giebel und Ergänzung von 5 Gauben erfolgen soll.

(Wenn der Beschluss abgelehnt wird, keinen Alternativbeschluss fassen, da dieser bereits besteht)

 

B.   Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Fassade und die Dachhaut Ziegel verwendet werden sollen / dass die Fassade aus einer Kombination aus Holz und Ziegel verkleidet werden soll und das Dach mit einem Gründach versehen werden soll. (bitte nichtzutreffendes löschen)

 

C.   Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Krippenbereich im Bestandsgebäude / im Neubau untergebracht werden soll. (bitte nichtzutreffendes löschen)

 

C.   Die Gemeindevertretung beschließt, den Grundriss in der jetzigen Entwurfsplanung zu genehmigen.

 

D.   Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Kita eine zusätzliche Fläche von rund 415 m² aufgeteilt auf die Flurstücke 486/229 und 241/2, Flur 4, Gemarkung Bornhöved als Außenspielfläche verwenden kann.

 

Die Gemeindevertretung beauftragt die Amtsverwaltung mit der Antragsstellung eines Bauantrages mit den o.g. Festsetzungen.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurfsplanung Kita-Neubau (18207 KB)      
Anlage 2 2 Plan Grundstückserweiterung (304 KB)