Vorlage - VO/2024/090/05GV
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Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahlen im Jahre 2023 und den damit verbundenen Veränderungen (Neuwahl eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin Mitte Juni 2023) wurden für die Zeit vom 22.06.2023 bis 11.01.2024 (insgesamt 6,5 Monate) sämtliche Dienstreisen und Dienstfahrten, welche der Bürgermeister der Gemeinde Schmalensee durchgeführt hat, aufgezeichnet. In diesem Zeitraum sind insgesamt 1.020,5 km gefahren worden, die wie folgt zu berechnen sind:
1.020,5 km x 0,30 EUR 306,15 EUR
306,15 EUR : 6,5 Monate 47,10 EUR gerundet 47,00 EUR
Somit erhält der Bürgermeister der Gemeinde Schmalensee eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 47,00 EUR.
Gemäß den Abrechnungen hat der Bürgermeister der Gemeinde Schmalensee für die Zeit vom 22.06. bis 30.06.2023 anteilig 16,80 EUR und seit dem Monat Juli 2023 bis laufend monatlich 52,00 EUR als Abschlag auf die Reisekostenpauschale erhalten. Somit sind folgende Berechnungen zu tätigen:
15.06.2023 – 30.06.2023 (16 Tage x 47,00 EUR : 30 Tage) 25,07 EUR
01.07.2023 – 31.03.2024 ( 9 Monate x 47,00 EUR) 423,00 EUR 448,07 EUR
Abzüglich der tatsächlich zu zahlenden RK-Pauschalen
15.06.2023 – 30.06.2023 (16 Tage x 52,00 EUR : 30 Tage) 27,73 EUR
01.07.2023 – 31.03.2024 ( 9 Monate x 52,00 EUR) 468,00 EUR 495,73 EUR
Somit von Herrn Griese zurück zu fordern 47,66 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Neufestsetzung der Reisekostenpauschale ergibt sich eine jährliche Einsparung in Höhe von € 60,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der geführten Aufzeichnungen, die Reisekostenpauschale rückwirkend ab dem 15.06.2023 auf monatlich 47,00 Euro festzusetzen.
Anlage/n: