Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/087/07GV  

Betreff: Festsetzung der Reisekostenpauschale für den Bürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kirsten Lange
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Lange, Kirsten
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
21.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalwahlen im Jahre 2023 und den damit verbundenen Veränderungen (Neuwahl eines Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin Mitte/Ende Juni 2023) wurden für die Zeit vom 27.06.2023 bis 21.12.2023 (gerundet 6 Monate) sämtliche Dienstreisen und Dienstfahrten, welche der Bürgermeister der Gemeinde Tarbek durchgeführt hat, aufgezeichnet. In diesem Zeitraum sind insgesamt 511 km gefahren worden, die wie folgt zu berechnen sind:

 

511 km x 0,30 EUR  153,30 EUR

 

153,30 EUR : 6 Monate   25,55 EUR  gerundet 26,00 EUR

 

Somit erhält der Bürgermeister der Gemeinde Tarbek eine monatliche Reisekostenpauschale in Höhe von 26,00 EUR. Die bisher an den Bürgermeister gezahlte Reisekostenpauschale beträgt 26,00 EUR und bleibt damit unverändert.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es gibt weder Mehr- noch Minderausgaben.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der geführten Aufzeichnungen, die Reisekostenpauschale rückwirkend ab dem 21.06.2023 weiterhin auf monatlich 26,00 Euro festzusetzen.

 

 

 


Anlage/n: