Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/077/10GV  

Betreff: Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Trappenkamp
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Silke PossekelAktenzeichen:3.3 131.17
Federführend:Fachbereich 3 - Bürgerservice Bearbeiter/-in: Possekel, Silke
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
07.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers vom 09.02.2024 zu.

Zum stellvertretenden Gemeindewehrführer wurde Herr Tassilo Thiesen gewählt.

 

Der stellvertretende Gemeindewehrführer wirdr die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Trappenkamp hat in ihrer Mitgliederversammlung am 09.02.2024 gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Trappenkamp den stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt. Mit der erforderlichen Mehrheit wurde Tassilo Thiesen zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

 

Die Wahlvorschläge wurden form- und fristgerecht bei dem Bürgermeister der Gemeinde Trappenkamp eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt. Der Gewählte ist auch entsprechend allen bekannt.

 

Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes, der Wahl des Gemeindewehrführers zuzustimmen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers vom 09.02.2024 zu.

 

Zum stellvertretenden Gemeindewehrführer wurde Herr Tassilo Thiesen gewählt.

 

 

Weil der stellvertretende Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzesr die Dauer von 6 Jahren zu Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.

 

 

 

 

 

 


Anlage/n: