Vorlage - VO/2024/068/02GV
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Sachverhalt:
Gespräche mit dem benachbarten Grundstückseigentümer haben ergeben, dass dieser zum Verkauf bzw. Tausch von Flächen bereit ist. Hierdurch ist ein Absetzen des Radwegs von der Straße auf ganzer Länge möglich. Für einen Flächentausch ist jedoch das Versetzen des Knicks auf längerer Strecke erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss zur Trassenführung vom 25.01.2024 wird aufgehoben
- Die Gemeinde stimmt der vorgestellten Trassenführung zu.
Anlage/n:
- Lageplan
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