Vorlage - VO/2024/049/10GV
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Sachverhalt:
Gemäß § 2a Abs. 3 Brandschutzgesetz haben die Freiwilligen Feuerwehren, in denen die vorhandenen Kameradschaftskassen als Sondervermögen der Gemeinde eingestuft sind, jährlich einen Einnahme- und Ausgabeplan zu erstellen. Über diesen muss von der Gemeindevertretung beraten und abgestimmt werden.
Dieser sollte von der Feuerwehr möglichst vor der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erstellt und dann in der letzten Sitzung des Jahres von der Gemeindevertretung beraten und möglichst beschlossen werden.
Der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2024 liegt im Anhang vor, so dass über diesen abgestimmt werden kann.
Etwaige Unstimmigkeiten bestehen nicht, so dass diesem verwaltungsseitig zugestimmt werden kann..
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Einnahme- / Ausgabeplan FF Trappenkamp 2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EA Plan FF Trappenkamp 2024 (63 KB) |