Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/036/10GV  

Betreff: Aktualisierung der geplanten Standorte für die Hinweisschilder und Beauftragung eines Fachbüros mit der Erstellung der baurechtlichen Antragsunterlagen einschließlich Statik
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Nils Wieske
2. Kirstin Krajewski
Aktenzeichen:4.2
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Wieske, Nils
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
22.02.2024 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
07.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Jahre 2018 hatte die Gemeinde Hinweisschilder beschafft, die seitdem auf dem Bauhof lagern und bisher nicht aufgestellt wurden. Bei den Hinweistafeln handelt es sich um bauliche Anlagen im baurechtlichen Sinne.

Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 12a LBO sind Werbeanlagen, wozu auch diese Hinweisschilder zählen, bis 1m² Ansichtsfläche verfahrensfrei. Da die Hinweistafeln eine Ansichtsfläche von über 1m² haben, ist die Aufstellung durch die Bauaufsicht zu genehmigen. Es ist also ein Bauantrag zu stellen.

Ein Bauantrag wurde durch die Verwaltung bereits im Jahre 2020 gestellt. Eine Genehmigung durch die Bauaufsicht blieb jedoch aus, da u.a. eine statische Berechnung, Flurkarten und Lagepläne fehlten. Diese Unterlagen müssen durch ein Fachbüro erstellt werden, so dass das Baugenehmigungsverfahren nicht weiter verfolgt wurde

.

Die Gemeinde möchte nun einen erneuten Bauantrag stellen, weshalb die Beauftragung eines Fachbüros mit der Ausarbeitung und Einrechnung der Bauantragunterlagen notwendig ist. Hierzu wurde durch die Verwaltung bereits mit dem Architekturbüro Feddersen Kontakt aufgenommen. Eine Mitteilung der Kosten durch Frau Feddersen steht noch aus.

 

Die damals vorgesehenen Standorte der Schilder wurden durch Hr. Jaouadi, Hr. Schultz und die Verwaltung (Fr. Krajewski) am 12.02.2024 begutachtet und sind weiterhin aktuell.

Zum Teil müssen die Hinweisschilder überklebt werden, da einige Wegweiser nicht mehr aktuell sind. Dieses stellt, laut Hr. Schultz in Absprache mit der Firma exclusiv Marketing, keine Herausforderungen dar.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ein Angebot für die Leistungen liegt noch nicht vor. Überschlägig werden diese auf 1.000,00 EUR je Schild, mithin 5.000,00 EUR geschätzt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt das Architektenbüro Feddersen in Trappenkamp zu beauftragen die für die Genehmigung zur Aufstellung der Hinweistafeln erforderlichen Bauvorlagen zu verfassen und einen Bauantrag bei der Bauaufsicht des Kreises Segeberg zu stellen.

 

 

 

 


Anlage/n: