Vorlage - VO/2024/030/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2022 beschlossen, dass nur noch unter bestimmten Vorraussetzungen Bäume auf gemeindlichen Grundstücken gefällt werden dürfen und dafür Ersatzpflanzungen durchzuführen sind. Seitdem wurden sämtliche Fällungen durch die Gemeindevertretung beschlossen. Baumfällungen ab einem gewissen Stammumfang sind anschließend durch die untere Naturschutzbehörde genehmigungspflichtig.
Ersatzpflanzungen erfolgten bisher lediglich für genehmigungspflichtige Fällungen, bei der durch die untere Naturschutzbehörde eine Kompensation auferlegt wurde.
Die Gemeinde Trappenkamp möchte sich jedoch verpflichten jür jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung durchzuführen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Kompensation durch die untere Naturschutzbehörde auferlegt wurde oder nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Trappenkamp verpflichtet sich Punkt 3 Ihres Beschlusses vom 16.02.2022 auszuführen, indem sie für jeden auf gemeindlichen Grundstücken gefällten Baum eine Ersatzpflanzung durchführt. Das gilt auch für Bäume, für deren Fällung es keiner Genehmigung bedurfte und daher keine Kompensationsauflage seitens der unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Standort und Baumart erfolgen in Abstimmung zwischen dem Bürgermeister, dem Bauhof und der Verwaltung.
Anlage/n: