Vorlage - VO/2023/436/05GV
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Sachverhalt:
Entsprechend der durch die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung geänderte Vertretungsregelung für die ständigen Ausschüsse (s. zu § 4 Abs. 2 des Nachtragsentwurfs zur Hauptsatzung) kann jede Fraktion stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen, die Mitglied der Gemeindevertretung sein müssen. Gemäß Hauptsatzung ist eine globale Pool-Stellvertretung zu wählen. Dies bedeutet, dass es einen einzigen Vertretungspool für alle Ausschüsse gibt.
Mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder vertreten die verhinderten Ausschussmitglieder ihrer Fraktion in der Reihenfolge ihrer Wahl, weshalb eine Nummerierung der Wahlvorschläge auf den Wahlvorschlagslisten der Fraktionen sinnvoll ist.
Das Wahlverfahren ist mit dem Wahlverfahren der Ausschussmitglieder identisch. Das Regelverfahren ist das Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO.
Es besteht die Möglichkeit, sofern kein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht, offen und en bloc über die Wahlvorschläge abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt folgende Gemeindevertreter/innen getrennt nach Fraktionen als stellvertretende Ausschussmitglieder der ständigen Ausschüsse in Form einer globalen Pool-Stellvertretung:
Für die BWS-Fraktion:
- _________________________
- …
Für die BfS-Fraktion
- _________________________
- …
Die Gewählten werden im Vertretungsfall in der Reihenfolge ihrer Wahl tätig.
Anlage/n:
Keine