Vorlage - VO/2023/435/05GV
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Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.07.2023 gab der Bürgermeister bekannt, dass die Vertretungsregelung in den Ausschüssen durch die Gemeindevertretung neu geregelt werden soll. Bislang gab es eine persönliche Stellvertretung. Die Fraktionen streben eine Pool-Stellvertretung an.
Im Gegensatz zur persönlichen Stellvertretung, bei der für jedes Ausschussmitglied eine bestimmte Person als Stellvertretung gewählt wird, gibt es bei der Pool-Stellvertretung eine feste Anzahl von Stellvertreter/innen, die – getrennt nach Fraktionen – im Vertretungsfall in der Reihenfolge tätig werden, in der sie gewählt worden sind. Bei der Pool-Stellvertretung spielt es - anders als bei der persönlichen Stellvertretung - keine Rolle, welches Ausschussmitglied, sondern nur, dass Ausschussmitglieder einer bestimmten Fraktion verhindert sind.
Die Pool-Stellvertretung erfolgt entweder gesondert für jeden Ausschuss (ausschussbezogene Pool-Stellvertretung), oder für alle Ausschüsse durch eine gemeinsame Vertretungsliste (globale Pool-Stellvertretung).
Gewünscht sei, gemäß Rücksprache mit dem Bürgermeister, eine globale Pool-Stellvertretung aus Mitgliedern der Gemeindevertretung.
Die Art der Stellvertretung sollte wegen ihrer kommunalpolitischen Bedeutung durch die Hauptsatzung geregelt werden.
Ein entsprechender Entwurf einer II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schmalensee, Kreis Segeberg, vom 18.06.2021, in der im Entwurf beigefügten Fassung.
Anlage/n:
Entwurf II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2024-01-18-05GV-TOP08-Anl-Entwurf II. Nachtr. Hauptsatzung (399 KB) |