Vorlage - VO/2023/421/02GV
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Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg plant den Ausbau der Segeberger Landstraße (K 50). Das Ingenieurbüro Petersen & Partner ist mit der Planung beauftragt und hat einen Vorabzug des Entwurfs vorgelegt. Das Büro hat die Planung in der Bauausschusssitzung am 16.01.2024 vorgestellt mit dem Ergebnis, dass der Entwurf angepasst werden sollte.
Es wurden zwei Varianten für die weitere Beratung erarbeitet.
Die angepasste Entwurfsplanung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Bauausschuss möge über die möglichen Varianten beraten.
Finanzielle Auswirkungen:
Sofern kein 3 m breiter Gehweg durch den Kreis gebaut werden kann, würden Kosten in geschätzter Höhe von rd. 357.000 EUR für einen neuen, schmaleren Gehweg, entstehen.
Im Zuge der Maßnahme ist die Sanierung der vorhandenen Kanäle, der Bau der Trinkwasserleitung und ggf. Änderungen an der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Hierfür würden der Gemeinde Kosten entstehen, die jedoch noch nicht benannt werden können.
Beschlussvorschlag:
Dem vorgestellten Vorabzug des Entwurfs zur Variante ……. wird zugestimmt.
Weitere Planungen sollen auf dieser Grundlage erfolgen.
Anlage/n:
- Lagepläne 1-5 Variante 1 (V1)
- Lagepläne 1-5 Variante 2 (V2)