Vorlage - VO/2023/411/07GV
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Sachverhalt:
Im Alt-Erfrader Weg wurde der Gehweg nicht bis zum letzten Anlieger (Hs.Nr. 3) durchgezogen sondert endet unmittelbar vor dessen Zufahrt. Vor dem Grundstück, zwischen Zaun und Fahrbahnkante, ist das Bankett nicht mehr vorhanden und ein Absatz entstanden, der zu einer Verkehrsgefährdung führen kann. Es gibt daher Überlegungen, den Gehweg zu verlängern und die Fläche dadurch zu befestigen.
Für eine Befestigung bis zur südlichen Ecke des Zauns ist der Gehweg um ca. 23 m zu verlängern. Soll auch die (landwirtschaftliche) Zufahrt zum dahinterliegenden Grundstück befestigt werden, ist der Gehweg um ca. 28 m zu verlängern. Hier wäre ein verstärkter Aufbau erforderlich.
Aufgrund der Örtlichen Gegebenheiten ist eine Bürgersteigbreite von ca. 1,50 m möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Für eine Verlängerung des Gehweges um ca. 23 m ist mit Kosten von ca. 7.000 € zu rechnen.
Für eine Verlängerung des Gehweges um ca. 28 m ist mit Kosten von ca. 9.000 € zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung des Gehweges, einschließlich der landwirtschaftlichen Zufahrt, um 28 m.
Anlage/n: