Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/410/07GV  

Betreff: Beratung und ggf. Beschluss zum weiteren Vorgehen zur Sanierung der Oberflächenentwässerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Dagmar Fockenga
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Fockenga, Dagmar
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek (offen)   
11.01.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarbek ist gemäß Straßen und Wegegesetz zur Regelung der Oberflächenentwässerung auf der Landesstraße 69 (Dorfstraße) innerhalb der Ortsdurchfahrt verpflichtet. Auf der L 69 kommt es immer wieder zu Überstauung des Regenwasserkanals. In der Sitzung des Bauausschusses am 18.10.2023 hat das Ingenieurbüro Petersen und Partner ein Entwässerungskonzept vorgestellt.

Im Entwässerungskonzept wurde der durch eine Kanalbefahrung festgestellte bauliche Zustand des Kanalnetzes berücksichtigt. Es wurden zum Teil erhebliche Schäden festgestellt. Ein Teil der Schäden kann in geschlossener Bauweise saniert werden, ein Teil ist jedoch in offener Bauweise zu sanieren.

Um die hydraulische Leistungsfähigkeit der Kanäle berechnen zu können, muss zunächst festgestellt werden, ob nur das Oberflächenwasser der Straße und des Gehweges abgeleitet wird oder ob auch Anlieger angeschlossen sind. Das konnte nicht abschließend geklärt werden, da mehr Anschlussleitungen vorhanden waren als Straßenabläufe, jedoch offensichtlich auch nicht alle Anlieger angeschlossen sind. Die Gemeinde Tarbek hat keine Abwassersatzung, die den Anschluss an die Oberflächenentwässerung regelt.

Unklar ist auch die Entwässerung der Landesstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt auf der südlichen Seite. Hierzu ist kurzfristig ein Ortstermin mit der Straßenmeisterei vorgesehen.

Es wurden verschiedene Anschlussszenarien berechnet. Der Schacht in Höhe der Dorfstraße 16 überstaut bereits ohne Anschluss der Anlieger bei einem 3-jährigen Regenereignis. Eine hydraulische Sanierung durch die Aufweitung des Kanals zwischen dem Schacht in Höhe Dorfstr. 16 und dem Trappenkamper Weg wird daher unbedingt empfohlen.

Das Versickerungsbecken entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Es ist zu erwarten, dass die untere Wasserbehörde eine Anpassung an die heute geltenden Vorschriften fordert.

Eine Möglichkeit zur Kostenreduzierung wäre ein Abschlagsbauwerk in Höhe Dorfstraße 16 mit einer Überlaufleitung über private Grundstücke in Richtung Alt-Erfrader Weg. Dabei könnte das Wasser bei Starkregenereignissen entweder auf der Koppel versickern oder in den Seitengraben am Alt-Erfrader Weg eingeleitet werden. Dies würde im Rahmen einer weiteren Planung untersucht werden und erfordert die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ist mit folgenden Kosten für die unterschiedlichen Maßnahmen zu rechnen:

 

Sanierung der baulichen Schäden

250.000 - 270.000 €

Hydraulische Sanierung

380.000 420.000 €

Abschlagsbauwerk und Überlaufleitung

165.000 €

Bauliche und hydraulische Sanierung

(die Kosten reduzieren sich etwas, da sich hydr. und baulicher Sanierungsbedarf überlagern)

 

600.000 670.000 €

Bauliche Sanierung und Überlauf

415.000 435.000 €

Regenwasserklärung

120.000 140.000 €

Gesamtkosten hydr. + baul. Sanierung inkl. Regenwasserklärung

720.000 810.000 €

 

In den Kosten ist ein Ingenieurhonorar enthalten. Der Anteil beträgt bei Gesamtkosten von 250.000 € ca. 39.000 €, bei Gesamtkosten von 810.000 € ca. 87.000 €.

 

Die Sanierungsmaßnahmen können zum Teil getrennt voneinander durchgeführt werden (offene Bauweise, geschlossene Bauweise, Regenwasserbehandlung) und so die Kosten über mehrere Jahre verteilt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Tarbek beauftragt das Amt mit der Aufstellung einer Abwassersetzung. Der Anschluss von Anliegern an die Oberflächenentwässerung soll dabei ausgeschlossen werden.
  2. Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt beim Landes betrieb Straßenbau und Verkehr eine Kostenbeteiligung zu beantragen
  3. Es soll ein Ingenieurbüro mit der Planung der Oberflächenentwässerung einschl. Regenklärung beauftragt werden. Es soll eine stufenweise Vergabe der Ingenieurleistungen erfolgen
    • Schritt 1: Leistungsphase 2-4 (Vorplanung bis Genehmigungsplanung, ca. 35.000 )
    • Schritt 2: Leistungsphase 5-8 (Ausführungsplanung Oberbauleitung) und örtl. Bauleitung

 

 

 


Anlage/n:

Entwässerungskonzept

Anhänge zum Entwässerungskonzept Lagepläne 1-3

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-10-17b_Erläuterungen_TAR_2201 (473 KB)      
Anlage 2 2 Anhang 1 Lagepläne Ergebnisse Hydraulik Best.Kanal mit Liner versch. Versiegelungen (398 KB)      
Anlage 3 3 Anhang 2 Lagepläne Ergebnisse Hydraulik mit Neudimensionierung versch. Versiegelungen (393 KB)      
Anlage 4 4 Anhang 3 Übersichtslageplan Bauliche Sanierung (240 KB)