Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/403/05GV  

Betreff: Aufteilung der Bilanzsumme auf allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
18.01.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
14.12.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Zum 01.01.2024 wird die GemHVO-Doppik in die GemHVO geändert. Eine entscheidende Änderung ist das Ersetzen der Ergebnisrücklage in eine Ausgleichsrücklage. Wenn eine allgemeine Rücklage und ggf. auch eine Ergebnisrücklage vorhanden ist, ist bzw. sind diese in eine allgemeine Rücklage und eine Ausgleichsrücklage aufzuteilen (soweit möglich). Dazu ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

Nach § 60 Abs. 3 der neuen GemHVO beschließt die Gemeindevertretung über die Aufteilung des entsprechenden Bilanzwertes auf allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024. Die allgemeine Rücklage soll dabei einen Bestand in Höhe von mind. 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 aufweisen, übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 Prozent der allgemeinen Rücklage ausweist.

 

Es empfiehlt sich (soweit möglich) mehr als den Mindestbestand in der allgemeinen Rücklage zu belassen, da regelmäßig Bilanzverlängerungen stattfinden und somit nicht bei jedem Jahresabschluss Zuführungen zur allgemeinen Rücklage beschlossen werden müssen. Es empfiehlt sich aber auch (soweit möglich) der Ausgleichsrücklage einen möglichst hohen Bestand zuzuführen, da diese zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zur Verfügung steht (künftig auch zum fiktiven Haushaltsausgleich bei einem geplanten Jahresfehlbetrag).

 

Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird der Gemeinde vorgeschlagen, die Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 (allgemeine Rücklage und Ergebnisrücklage) zu 30 % auf die allgemeine Rücklage aufzuteilen und den Restbetrag auf die Ausgleichsrücklage.

 

Nach dem Jahresabschluss 2022 würden sich folgende Beträge ergeben:

 

Bisherige Aufteilung

 

Bilanzsumme

2.585.459,38 EUR

 

Allgemeine Rücklage

1.701.706,18 EUR

Ergebnisrücklage

0,00 EUR

Aufgeteilter Betrag

1.701.706,18 EUR

 

Neue Aufteilung

 

a) Mindestbetrag allgemeine Rücklage

 

Bilanzsumme

2.585.459,38 EUR

 

Allgemeine Rücklage (20 % der Bilanzsumme)

517.091,88 EUR

Ausgleichsrücklage (229,10 % der allgemeinen Rücklage)

1.184.614,30 EUR

Aufgeteilter Betrag

1.701.706,18 EUR

 

b) Vorgeschlagene allgemeine Rücklage

 

Bilanzsumme

2.585.459,38 EUR

 

Allgemeine Rücklage (30 % der Bilanzsumme)

775.637,82 EUR

Ausgleichsrücklage (119,40 % der allgemeinen Rücklage)

926.068,36 EUR

Aufgeteilter Betrag

1.701.706,18 EUR

 

In Schmalensee besteht jedoch die Möglichkeit, Fehlbetragszuweisungen erhalten zu können, weil die Hebesätze der Realsteuern die entsprechenden Mindestbeträge erreichen. Es ist davon auszugehen, dass bei evtl. erwirtschafteten Jahresfehlbeträgen, die aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, um diese Beträge gekürzt werden (vgl. der letzten Praxis zur Ergebnisrücklage). Es könnte somit für die Gemeinde Schmalensee auch vorteilhaft sein, sich an den Mindestbetrag der Ausgleichsrücklage zu orientieren.

 

c) Ausgleichsrücklage (Mindestbetrag)

 

Bilanzsumme

2.585.459,38 EUR

 

Allgemeine Rücklage (57,24 % der Bilanzsumme)

1.479.706,18 EUR

Ausgleichsrücklage (15,01 % der allgemeinen Rücklage)

222.000,00 EUR

Aufgeteilter Betrag

1.701.706,18 EUR

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufteilung der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 auf die allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024 wie folgt:

 

Allgemeine Rücklage  = (bitte Prozentsatz angeben) % der Bilanzsumme

Ausgleichsrücklage  = Restbetrag der bisherigen allgemeinen Rücklage

 

 

 

 

 


Anlage/n:

-/-