Vorlage - VO/2023/399/10GV
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.11.2023 beantragt die SPD-Fraktion die Änderung der Hauptatzung der Gemeinde Trappenkamp. Geändert werden soll die Ausschusszuständigkeit für den Bereich des Waldfriedhofes. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Laut derzeit geltender Hauptsatzung ist die Zuständigkeit für den Waldfriedhof unter dem Oberbegriff „Öffentliche Einrichtungen“ dem Bauausschuss zugeordnet (s. § 5 Abs. 1 Buchst. d) der Hauptsatzung vom 14.06.2021).
Es wird beantragt, dass sowohl die konzeptionelle Weiterentwicklung als auch die gestalterische Umsetzung in die Zuständigkeit des Ortsentwicklungsausschusses fallen. Erforderliche bauliche Maßnahmen sollen auch weiterhin in der Zuständigkeit des Bauausschusses verbleiben.
Der Erlass, die Änderung und die Aufhebung einer Gemeindesatzung bedürfen gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 GO der Entscheidung der Gemeindevertretung. Der Beschluss Bedarf der relativen Mehrheit nach § 39 Abs. 1 GO (Mehr Ja- als Nein-Stimmen).
Der Entwurf einer II. Nachtragssatzung, welcher die beantragte Änderung aufgreift, ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
1) Antrag SPD-Fraktion vom 21.11.2023 auf Änderung der Hauptsatzung
2) Entwurf II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-12-07-10GV-TOP22-Anl-Änderungsantr. Hauptsatz.-Zust. Aussch. Waldfriedhof (350 KB) | ||||
2 | 2023-12-07-10GV-TOP22-Anl2-Entwurf II. Nachtr. Hauptsatzung (399 KB) |