Vorlage - VO/2023/397/10GV
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Sachverhalt:
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.02.2022 sind Baumfällungen auf gemeindlichen Grundstücken grundsätzlich zu unterlassen. Für unvermeidbare Fällungen (z.B. zur Verkehrssicherung) sind vorab Ersatzpflanzungen inkl. derer Standorte festzulegen.
Durch Frau Gregor wurden auf dem Waldfriedhof zwei abgängige, vom Borkenkäfer befallene Fichten festgestellt. Um der Umsturzgefahr der Bäume vorzugreifen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten wird die Fällung der beiden Fichten empfohlen.
Bilder sind also Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Fällung beider Fichten durch den Bauhof. Der Bürgermeister beauftragt die Verwaltung Ersatzpflanzungen mit dem Bauhof abzustimmen und durchführen zu lassen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Fotos der betroffenen Fichten (6229 KB) |