Vorlage - VO/2023/391/06GV
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Sachverhalt:
Für den Bau eines Radwegs an der K 57 zwischen Schmalensee und Stocksee haben die beiden Gemeinden einen Antrag auf Förderung der Maßnahme nach dem „Stadt und Land“-Programm gestellt. Eine Förderzusage liegt vor, die Gemeinden müssen ca. 20 % der Gesamtkosten tragen. Förderbedingung ist der Abschluss der Maßnahme bis Jahresende 2024.
Der Kreis Segeberg hat beschlossen, die K 57 in diesem Zuge mit auszubauen. Der Kreis und das Amt sind übereingekommen, dass der Kreis die Federführung für die Gesamtmaßnahme übernimmt. Der Kreis hat die Planungsleistungen für den Bau des Radwegs und den Ausbau der Straße an ein Ingenieurbüro vergeben.
Es hat sich herausgestellt, dass das Ingenieurbüro offenbar nicht in der Lage ist, die Maßnahme fristgerecht durchzuführen. Zudem ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage mit Mehrkosten zu rechnen.
Im Verlauf eines Gesprächs hat der Kreis Segeberg hat nun angeboten, den Bau des Radweges zu übernehmen. Die Gemeinden müssen sich dann lediglich an den Grunderwerbskosten beteiligen. Der Kreis zahlt einen festen Betrag je Quadratmeter. Sollten die betroffenen Anlieger mehr Geld fordern, müsste die Gemeinde die Differenz bezahlen.
Die Planung für den Bau des Radweges ist nun in 2024 vorgesehen, die Umsetzung in 2025.
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Planung für Grunderwerbsverhandlungen noch nicht weit genug fortgeschritten ist, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen gemacht werden. Sie dürften jedoch deutlich unter dem bisher vorgesehenen Eigenanteil von 20 % auf die Gesamtmaßnahme liegen.
Beschlussvorschlag:
- Dem vom Kreis vorgeschlagenen Vorgehen wird zugestimmt.
- Der Antrag auf Förderung nach dem „Stadt und Land“-Programm soll zurückgezogen werden.
Anlage/n: