Vorlage - VO/2023/388/10GV
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Sachverhalt:
Mit Schreiben (o. Datum) informierte GVin Tosca Sawatzki-Marschall den Bürgermeister als Vorsitzenden der Gemeindevertretung über die Beendigung ihrer Mitgliedschaft in der CDU per 06.11.2023 und die Niederlegung des Vorsitzes im CDU-Ortsverband. Gleichzeitig erklärte sie, dass sie die Fraktion verlassen werde. Davon unberührt bleibt ihr Mandat als Gemeindevertreterin, das sie weiterhin behalten möchte.
GVin Sawatzki-Marschall war in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 08.06.2023 als weiteres Mitglied der Gemeinde Trappenkamp in die Verbandsversammlung des Wege-Zweckverbandes der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) gewählt worden.
Wer durch Wahl der Gemeindevertretung berufen wird, kann durch Beschluss der Gemeindevertretung abberufen werden. Der Antrag auf Abberufung muss auf der Tagesordnung gestanden haben. Ein Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung.
Abberufungen finden grundsätzlich in öffentlicher Sitzung statt. Für den Abberufungsbeschluss gelten das Prinzip der offenen Abstimmung und das Erfordernis eines schriftlichen Antrages, den jedes Mitglied der Gemeindevertretung stellen kann. Eine geheime Abstimmung mit Stimmzetteln ist unzulässig.
Mit Schreiben vom 19.11.2023 beantragt GV Sahbi Daniel Jaouadi gemäß § 40a Abs. 1 GO die Abberufung der GVin Tosca Sawatzki-Marschall als weiteres Mitglied der Gemeinde in der WZV-Verbandsversammlung. (s. Anlage)
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, GVin Tosca Sawatzki-Marschall als weiteres Mitglied der Gemeinde in der WZV-Verbandsversammlung abzuberufen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-12-07-10GV-TOP12_13-Anl-WZV VbVers-Abberufung, Nachwahl weiteres Mitgl (298 KB) |