Vorlage - VO/2023/386/10GV
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Sachverhalt:
Mit Schreiben (o. Datum) informierte GVin Tosca Sawatzki-Marschall den Bürgermeister als Vorsitzenden der Gemeindevertretung über die Beendigung ihrer Mitgliedschaft in der CDU per 06.11.2023 und die Niederlegung des Vorsitzes im CDU-Ortsverband. Gleichzeitig erklärte sie, dass sie die Fraktion verlassen werde. Davon unberührt bleibt ihr Mandat als Gemeindevertreterin, das sie weiterhin behalten möchte.
GVin Sawatzki-Marschall war auf Vorschlag der CDU-Fraktion als stellv. Mitglied in den Kita-Beirat „Pusteblume“ gewählt worden.
Wer durch Wahl der Gemeindevertretung berufen wird, kann durch Beschluss der Gemeindevertretung abberufen werden. Der Antrag auf Abberufung muss auf der Tagesordnung gestanden haben. Ein Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung.
Abberufungen finden grundsätzlich in öffentlicher Sitzung statt. Für den Abberufungsbeschluss gelten das Prinzip der offenen Abstimmung und das Erfordernis eines schriftlichen Antrages, den jedes Mitglied der Gemeindevertretung stellen kann. Eine geheime Abstimmung mit Stimmzetteln ist unzulässig.
Mit Schreiben vom 19.11.2023 beantragt GV Sahbi Daniel Jaouadi gemäß § 40a Abs. 1 GO die Abberufung der GVin Tosca Sawatzki-Marschall als stellv. Mitglied im Kita-Beirat „Pusteblume“ (s. Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, GVin Tosca Sawatzki-Marschall als stellv. Mitglied im Kita-Beirat „Pusteblume“ abzuberufen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-12-07-10GV-TOP10_11-Anl-Kita-Beirat-Abberufung, Nachwahl stv. Mitgl (300 KB) |