Vorlage - VO/2023/385/10GV
|
|
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.11.2023 beantragte GV Sahbi Daniel Jaouadi gemäß § 40a Abs. 1 GO die Abberufung des bürgerlichen Ausschussmitgliedes (bAm) Florian Wyska aus dem nichtständigen Ausschuss Jugendzentrum.
Sofern ein entsprechender Abberufungsbeschluss der Gemeindevertretung gefasst wurde, ist eine Wahlstelle im nichtständigen Ausschuss Jugendzentrum der Gemeinde Trappenkamp frei geworden und ein Ausschussmitglied nachzuwählen.
In dem Antragsschreiben vom 19.11.2023 schlägt die CDU-Fraktion vor, Herrn Bernd Wedel als bürgerliches Ausschussmitglied in den nichtständigen Ausschuss Jugendzentrum zu wählen. (s. Anlage)
Das übliche Verfahren bei der Wahl der Ausschussmitglieder ist das Meiststimmenverfahren. Hiernach ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Sofern kein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht, erfolgt die Wahl in offener Abstimmung per Handzeichen.
Die Anwendung des Meiststimmenverfahrens setzt voraus, dass respektiert wird, dass durch die Ersatzwahl keine Veränderung der Stärkeverhältnisse im Ausschuss eintreten soll. Deshalb kann jede Fraktion ggf. verlangen, dass alle Stellen im Verhältniswahlverfahren besetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Bernd Wedel als bürgerliches Ausschussmitglied in den nichtständigen Ausschuss Jugendzentrum zu wählen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-12-07-10GV-TOP16_17-Anl-JugendzentrumA-Abberufung, Nachwahl Ausschussmitgl (307 KB) |