Vorlage - VO/2023/381/10GV
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 19.11.2023 beantragte GV Sahbi Daniel Jaouadi gemäß § 40a Abs. 1 GO die Abberufung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden GVin Tosca Sawatzki-Marschall aus dem Ausschuss für Ortsentwicklung. Im selben Schreiben schlägt die CDU-Fraktion für den stellvertretenden Ausschussvorsitz im Ausschuss für Ortsentwicklung GVin Mandy Jaouadi zur Wahl vor.
Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Abberufungsbeschluss der Gemeindevertretung gefasst und GVin Mandy Jaouadi in den Ausschuss für Ortsentwicklung nachgewählt wurde, besteht die Möglichkeit sie als stellv. Ausschussvorsitzende zu wählen.
Für die Wahl der stellv. Ausschussvorsitzenden der 5 ständigen Ausschüsse der Gemeindevertretung Trappenkamp gilt § 46 Abs. 5, Satz 1 bis 6 GO entsprechend. Daraus folgt, dass genauso wie die Ausschussvorsitzenden der ständigen Ausschüsse auch die stellv. Ausschussvorsitzenden unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen zu wählen sind. Ersatzwahlen finden ebenfalls im Zugriffsrecht statt. Das Zugriffsrecht wird ermittelt, indem den Fraktionen so viele Höchstzahlen gestrichen werden, wie sie stellv. Ausschussvorsitzende zum Zeitpunkt des Freiwerdens der Wahlstelle stellen. Die Anrechnung erfolgt auf die aktuellen Fraktionsstärken zum Zeitpunkt der Ersatzwahl.
Mit dem Austritt der GVin Tosca Sawatzki-Marschall verfügt die SPD-Fraktion aktuell über 13 und die CDU-Fraktion über 5 Mitglieder in der Gemeindevertretung. Unter Berücksichtigung des Zugriffsverfahrens durch Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5; 1,5; 2,5 usw. (Verfahren Sainte-Lague/Schepers) stehen der SPD-Fraktion damit 4 der stellvertretenden Ausschussvorsitze und der CDU-Fraktion 1 stellvertretender Ausschussvorsitz zu.
Teiler | SPD-Fraktion |
| CDU-Fraktion |
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| 13 Mitglieder | Zugriffe | 5 Mitglieder | Zugriffe |
0,5 | 26,00 | 1 | 10,00 | 2 |
1,5 | 8,67 | 3 | 3,34 |
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2,5 | 5,20 | 4 | 2,00 |
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3,5 | 3,72 | 5 | 1,43 |
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Anz. Zugriffe |
| 4 |
| 1 |
Derzeit stellt die SPD-Fraktion die stellv. Ausschussvorsitze folgender Ausschüsse:
1) Finanzausschuss
2) Bauausschuss
Die CDU-Fraktion stellt die stellv. Ausschussvorsitze im
1) Ausschuss für Bildung und Soziales
2) Werkausschuss
Somit werden beiden Fraktionen 2 Höchstzahlen angerechnet und das Zugriffsrecht mit der dann verbleibenden höchsten Höchstzahl hat das Vorschlagsrecht. Im vorliegenden Fall liegt das Vorschlagsrecht für die freigewordene Position d. stellv. Ausschussvorsitz im Ausschuss für Ortsentwicklung bei der SPD-Fraktion.
Da Wahlen Beschlüsse sind (§ 40 Abs. 1 GO), müssen Wahlvorschläge schriftlich eingereicht werden. Sie müssen erkenn lassen, welche Fraktion den Wahlvorschlag macht.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, wenn auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Findet eine vorgeschlagene Person nicht die erforderliche Mehrheit, so verbleibt das Vorschlagsrecht unentziehbar bei der berechtigten Fraktion.
Die vorschlagsberechtigte Fraktion ist nicht darauf beschränkt, Mitglieder ihrer eigenen Fraktion für den Ausschussvorsitz oder stellv. Ausschussvorsitz vorzuschlagen, sie kann auch Mitglieder anderer Fraktionen vorschlagen.
Die Gemeindevertretung kann für die Vorsitzenden der Ausschüsse Stellvertreter/innen wählen, ist per Gesetz hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Sofern kein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht, erfolgt die Wahl in offener Abstimmung durch Handzeichen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt das Ausschussmitglied _______________________ zur/zum stellv. Vorsitzenden des Ausschusses für Ortsentwicklung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-12-07-10GV-TOP07_08_09-Anl-OrtsentwA-Abberufung, Nachwahl, stv. Vors (306 KB) |