Vorlage - VO/2023/378/05GV
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Sachverhalt:
Diese Beschlussvorlage dienst mit ihren Anlagen der Vorberatung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024.
In der Anlage hierzu finden Sie eine Übersicht der berücksichtigten Haushaltsmeldungen aus der Verwaltung und dem Bauausschuss der Gemeinde. Die daraus resultierende mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird im vorläufigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt und ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.
Die anliegende Übersicht sowie die anliegende Ergebnis- und Finanzplanung
berücksichtigen noch nicht die möglichen Kreditaufnahmen und die daraus resultierenden
Zins- und Tilgungsleistungen. Auch die Abschreibungen für die geplanten Investitionen sind
noch nicht in der mittelfristigen Ergebnisplanung berücksichtigt worden, sodass die
geplanten Jahresergebnisse, insbesondere der Folgejahre, in der endgültigen
Haushaltsplanung weiter negativ belastet sein werden.
In der mittelfristigen Ergebnisplanung erwartet die Gemeinde für 2024 und 2025 Jahresfehlbeträge, welche durch die zum 01.01.2024 zu schaffenden Ausgleichsrücklage gedeckt werden können.
Ohne weitere Änderungen würde die Haushaltssatzung 2024 folgende Eckdaten ausweisen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge2 auf | 1.283.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen2 auf | 1.401.200 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 118.000 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.173.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.319.700 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 23.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 702.800 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 679.500 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,82 Stellen3 |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 380 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 425 % |
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2. Gewerbesteuer | 380 % |
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haussatzung inkl. Haushaltsplan 2024 für die Beratung in der Gemeindevertretung ist mit folgenden Änderungen zu fertigen:
- Planung der Kreditaufnahme in Höhe der Kreditobergrenze
- Berücksichtigung der geplanten Investitionen bei den Abschreibungswerten
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Anlage/n:
- Übersicht der Haushaltmittelanmeldungen bei den einzelnen Produktsachkonten
- Vorläufiger Ergebnis- und Finanzplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht Produktsachkonten.pdf (624 KB) | ||||
2 | vorläufiger Ergebnis- und Finanzplan.pdf (204 KB) |