Vorlage - VO/2023/371/10GV
|
|
Sachverhalt:
Im Zuge des Einbaues der Fernwärmeleitung sowie der Wasserversorgungsleitung für den Schulneubau BA 7 wurde auch der Fußweg „G-Schneise“ erneuert, da der Weg sanierungsbedürftig war.
Während des Bauvorhabens wurde an die Amtsverwaltung der Wunsch herangetragen, behindertengerechte Rampe am Museumsbunker zu erstellen. Zu diesem Zeitpunkt sind die vorab getätigten Abstimmungsgespräche in der Gemeinde der Amtsverwaltung nicht bekannt gewesen.
Aufgrund der Situation, dass die Treppenanlage zu dem Podest „Anlieferung“ ebenfalls sanierungsbedürftig war, wurde die Rampe an die örtlichen Gegebneheiten angepasst.
Durch die vorhandene Zaunanlage und das Denkmal in der Grünfläche konnte diese Rampe nicht Din-gerecht erstellt werden. Daher wird folgendes weiteres Vorgehen empfohlen:
Da die Rampe mit Winkelstützmauerwerk eingefasst ist, wird empfohlen, die Rampe zu einer weitläufigen Treppenanlage umzubauen um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. In diesem Zuge sollte auch ein Treppengeländer montiert werden.
Somit könnte dann eine neue Rampe den örtlichen Gegebenheiten innerhalb der Grünflächen auf dem Gelände des Museumsbunkers erstellt werden.
Die Eigenschadenversicherung wurde bereits über den Sachverhalt informiert und bestätigte die Kostenübernahme.
Finanzielle Auswirkungen:
Die benötigten Ausgaben werden auf ca. 15.000 EUR geschätzt. Für diese Maßnahme sind keine Finanzmittel im Haushalt 2023 eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die erstellte Rampe zu einer weitläufigen Treppenanlage umzubauen und auf dem Museumsgelände den örtlichen Gegebenheiten entsprechend herzustellen. Der Eigenschadenversicherung sind die entstandenen Kosten zu melden.
Die Finanzmittel in Höhe von 15.000 EUR sind im Haushalt 2024 zu berücksichtigen.
Anlage/n: