Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/362/04GV  

Betreff: Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG und Ausgliederung des Netzgeschäftes auf eine neue Tochtergesellschaft (Schleswig-Holstein Netz GmbH)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
05.12.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gönnebek zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gönnebek hat wie nachfolgend aufgeführt Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG erworben und besteht für den jeweiligen Kaufpreis eine Kapitalgarantie:

 

Jahr

Anzahl Aktien

Preis/Aktie

Kaufpreis

Kaufpreis nach Kapitalgarantie

2015

50

4.122,29 EUR

206.114,50 EUR

188.643,00 EUR

2018

22

4.812,48 EUR

105.874,56 EUR

103.763,66 EUR

2021

20

5.096,43 EUR

101.928,60 EUR

101.928,60 EUR

 

92

 

413.917,66 EUR

394.335,26 EUR

 

Der Kaufpreis nach der Kapitalgarantie liegt unter dem tatsächlichen Kaufpreis. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass in einigen Jahren erhöhte Dividenden aus Substanzminderungen gezahlt wurden, mit denen bereits „Kaufpreiserstattungen“ erfolgten.

 

Da das bestehende Beteiligungsangebot ausläuft hat die Schleswig-Holstein Netz AG ein neues Beteiligungsangebot unterbreitet und fanden dazu im September/Oktober Informationsveranstaltungen statt.

Wesentliche Eckpunkte des neuen Beteiligungsangebots sind:

 

  1. r die bisher erworbenen Aktien (Kontingent- und Optionsaktien) gilt die Kapitalgarantie für Veräerungen in 2029 weiter für den Fall, dass der Aktienwert unter den jeweiligen Kaufpreis gefallen ist.
  2. chte die Gemeinde die Aktien vor 2029 veräern, gilt nicht die Kapitalgarantie, sondern ist dann der Aktienwert maßgebend und es besteht keine Rückkaufsverpflichtung der HanseWerk AG sondern nur eine Rückkaufoption. Es ist aber beabsichtigt, diese Option auch zu nutzen.
  3. Sollten ab 2024 weitere Aktien der Schleswig-Holstein Netz gekauft werden, gilt für Optionsaktien keine Kapitalgarantie.
  4. Die Garantieverzinsung beträgt weiterhin 152,11 EUR (brutto) je Aktie. Dieses entspricht für die 2015 erworbenen Aktien einer Rendite von 3,69 %,r die 2018/2019 erworbenen Aktien von 3,16 % und für die 2021 erworbenen Aktien 2,99 %. Im Frühjahr nächsten Jahres soll aber evtl. über eine Änderung der Garantieverzinsung entschieden werden.

 

Wegen der vorstehenden Eckwerte besteht aktuell keine zwingende Notwendigkeit die erworbenen Aktien wieder zu veräern.

Sollten Aktien aber verkauft werden sollen, verlängert sich die Kündigungsfrist. Eine entsprechende Anzeige müsste bis zum 15.06.2024 erfolgen.

 

Der Wert der Aktien hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt (alle Beträge auf volle EUR abgerundet):

 

Jahr

Kaufpreis

Garantiedividende

Rendite

2015

4.122 EUR

152 EUR

3,69 %

2016

4.695 EUR

152 EUR

3,24 %

2017

4.676 EUR

152 EUR

3,25 %

2018

4.812 EUR

152 EUR

3,16 %

2019

4.812 EUR

152 EUR

3,16 %

2020

4.988 EUR

152 EUR

3,05 %

2021

5.096 EUR

152 EUR

2,99 %

2022

5.163 EUR

152 EUR

2,95 %

2023

5.439 EUR

152 EUR

2,80 %

 

Mit dem neuen Beteiligungsangebot erfolgte aber auch die Ankündigung, dass die Schleswig-Holstein Netz AG eine Tochtergesellschaft gründen (Schleswig-Holstein Netz GmbH) und den Netzbetrieb mit den dazugehörigen Netzen ausgliedern wird.

 

Nach Mitteilung der Schleswig-Holstein Netz AG sind gemäß der Landeskommunalaufsicht in allen Aktionärsgemeinden Beschlüsse zur Gründung der Schleswig-Holstein Netz AG erforderlich.

Nachfolgend erfolgen weitergehende Ausführungen zur neuzugründenden Tochtergesellschaft die dankenswerter Weise von der Schleswig-Holstein Netz zur Verfügung gestellt wurden.

 

Die Gemeinde hält eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz). Auf den Informationsveranstaltungen im September/Oktober 2023 wurde den Kommunen ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Energiewende vorgestellt. Dies beinhaltet auch die Gründung der neuen „Schleswig-Holstein Netz GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der SH Netz zum 01.07.2024.

 

Vor dem Hintergrund des steigenden Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der Energiewende sowie der veränderten Zinsvorgaben der Bundesnetzagentur und der sich dadurch perspektivisch reduzierenden Ertragskraft des Netzgeschäftes soll eine langfristige Sicherstellung einer regulatorisch angemessenen und unternehmerisch flexiblen Aufstellung der SHNG erfolgen.

 

Dazu wird der Netzbetrieb der dazugehörigen Netze sowie die Mitarbeitenden in diese 100%ige Tochtergesellschaft ausgegliedert bzw. gehen dorthin über. Diese Gesellschaft übernimmt damit die Rolle des Netzbetreibers in Schleswig-Holstein, während die SH Netz zukünftig die Funktion einer Beteiligungsholding einnimmt.

Das Ergebnis der neuen Tochtergesellschaft soll mittels eines Ergebnisabführungsvertrages an die SH Netz abgeführt werden.

 

Die Stellung der kommunalen Anteilseigner der SH Netz wird durch die Ausgliederung nicht beeinträchtigt. Die vier kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der SH Netz sollen zukünftig auch einen Sitz im Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft erhalten. Der bestehende Ergebnisabführungsvertrag zwischen SH Netz und HanseWerk wird von der Ausgliederung ebenfalls nicht beeinflusst. Es entsteht keine Nachschusspflicht für die Anteilseigner.

 

Die wirtschaftlichen Vorteile aus dieser Maßnahme übersteigen die administrativen Belastungen (z.B. ein zusätzlicher Jahresabschluss) erheblich.

 

Das Modell ist ein für Infrastrukturbetreiber übliches und anerkanntes Modell und wird auch bei anderen auch kommunalen Energienetzbetreibern angewendet.

 

Die Umsetzung bedarf der Zustimmung auf der Hauptversammlung der SH Netz AG am 10.04.2024.

 

Ergänzend wird noch angeführt, dass die Gründung der Tochtergesellschaft von der Landeskommunalaufsicht geprüft wird und nach Mitteilung der SH Netz zum jetzigen Zeitpunkt keine Bedenken vorliegen. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens setzt sich die SH Netz für eine Stellungnahme der Landeskommunalaufsicht gegenüber den Kreiskommunalaufsichten ein.

 

Wenn die Gemeinde dem Beschlussvorschlag folgt, wird die Beschlussfassung der Kommunalaufsicht mitgeteilt. Wenn von dort keine Einnde erfolgen, müsste die Entscheidung der Gemeinde im Februar/März nächsten Jahres noch einmal bestätigt werden (s. a. Anlage).

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Neugründung der Schleswig-Holstein Netz GmbH mittels Ausgliederung aus der Schleswig-Holstein Netz AG zu.

 

 

 

 


Anlage/n:

Fragen und Antworten zum Beteiligungsangebot 2024

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Fragen und Antworten zum Beteiligungsangebot 2024 (264 KB)