Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/361/05GV  

Betreff: Jahresabschluss 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
14.12.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
14.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gemäß § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Nach § 92 Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Schmalensee für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und anschließend beschließt gem. § 92 Abs. 3 GO die Gemeindevertretung über den Abschluss. Gem. § 4 Abs. 1 Buschstabe a) der Hauptsatzung der Gemeinde Schmalensee ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig.

 

Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§92 Abs. 1 GO). Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 zur Prüfung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen 92 Abs. 3 GO).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Feststellung des Jahresergebnisses in Höhe von 59.694,51 €

 

Verringerung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages auf 23.785,16 €

 


Beschlussvorschlag:

 

a) Die Gemeindevertretung beschließt den, durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss, für das Haushaltsjahr 2022 in vorliegender Form.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt den erwirtschafteten Jahresüberschuss von 59.694,51 € zur Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden. 

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2022 Teil 1.pdf (1356 KB)      
Anlage 2 2 JA 2022 Teil 2.pdf (3861 KB)      
Anlage 3 3 JA 2022 Teil 3.pdf (4721 KB)      
Anlage 4 4 JA 2022 Teil 4.pdf (2468 KB)