Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/348/04GV  

Betreff: Neufassung einer Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband Schwale-Dosenbek Gönnebek
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:2.4 04 690.81
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Gönnebek Vorberatung
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gönnebek erhebt aufgrund der Satzung vom 04.11.2010r die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek Benutzungsgebühren.

Am 07.12.2021 wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, die Benutzungsgebühr für einen Kalkulationszeitraum von 2022 2024 auf 11,15 € pro Beitragseinheit festzusetzen um eine Kostendeckung zu erzielen.

2023 hat der GUV Schwale-Dosenbek jedoch seinen Verbandsbeitrag wiederrum erhöht. Ebenfalls wurde für 2024 noch eine weitere Erhöhung angekündigt, so dass für 2023 und 2024 die Einnahmen aus den Benutzungsgebühren die Ausgaben nicht mehr decken werden und eine Unterdeckung entstehen wird.

Gemäß dem Kommentar Thiem/ Böttner zu § 6 KAG (kommunales Abgabengesetz) ist der Träger der Einrichtung auch innerhalb der laufenden Rechnungsperiode nicht gehindert und kann im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Einrichtungsbetriebs sogar gehalten sein, die Kostenrechnung zu überprüfen und bei nicht vorhergesehenen Kostensteigerungen auf der Grundlage einer neuen Kalkulation die Gebührensätze mit Wirkung für die Zeit nach Verkündung der Änderungssatzung zu erhöhen.

Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den jetzigen Kalkulationszeitraum aufgrund der Mehraufwendungen in 2023 und 2024 auf 2 Jahre (2022-2023) zu verkürzen und die Benutzungsgebühr laut anliegender Kalkulation für einen Kalkulationszeitraum von 2024-2025 auf 13,30€ pro Beitragseinheit anzupassen.

Des Weiteren stellen das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig in Gerichtsverfahren immer strengere Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen.

Dies betrifft im Wesentlichen die Einhaltung des Zitiergebotes nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG). Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen. Dies ist insbesondere bei allen belastenden (Grundrechts-) Eingriffen wie der Abgabenerhebung erforderlich.

 

Eine Prüfung der Benutzungsgebührensatzung r die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek Benutzungsgebühren hat ergeben, dass die aktuelle Satzung hinsichtlich des Zitiergebotes in der Präambel nicht (mehr) der aktuellen Rechtslage entspricht.

Durch die Änderung der Präambel erfährt die Satzung eine grundlegende Änderung. Der Erlass lediglich einer Nachtragssatzung ist nicht ausreichend. Die Satzung muss daher insgesamt neu erlassen werden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer Anpassung der Benutzungsgebühr auf 13,30 € pro Beitragseinheit für den

Kalkulationszeitraum 2024 2025 ist eine Kostendeckung zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der jetzige Kalkulationszeitraum wird auf 2022-2023 verkürzt.

Die Benutzungsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2024 bis 2025 auf 13,30 je BE anzupassen.

Die Präambel wird nach aktueller Rechtsprechung angepasst.

Der  Erlass einer Neufassung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Gebührenkalkulation 2024-2025

 

Entwurf einer Neufassung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 04 690. 81 Gebührenkalkulation 2024-2025 (187 KB)      
Anlage 2 2 04 020 063 Neufassung der Satzung zur Umlegung des Gewässerunterhaltungsaufwandes (22 KB)