Vorlage - VO/2023/339/02GV
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Sachverhalt:
Eine geplante Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung ist die „Aktivierung der Ortsmitte“ durch einen städtebaulich-freiplanerisch-hochbaulichen Wettbewerb.
Hierzu hat das Architektur- und Stadtplanungsbüro Richter eine Machbarkeitsstudie mit mehreren Varianten zur Entwicklung der Ortsmitte erstellt. Die Gemeindevertretung Bornhöved hat sich in der Sitzung vom 10.03.2022 für die Variante 4 entschieden.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch der Bedarf für die Größe des Bürgerhauses und das Raumprogramm verändert. Durch den Beschluss der Gemeindevertretung am 28.09.2023 über das Raumprogramm soll das gastronomische Angebot, der Nahversorger(Tante-Emma-Laden), die Bibliothek und der Co-Working-Space entfallen. Zudem soll das Gebäude nur noch ebenerdig geplant werden.
Aus diesem Beschluss entsteht die Konsequenz, dass das noch bestehende (verkürzte) Raumprogramm kaum noch einen Wettbewerb rechtfertigt.
Aus diesem Grund soll die Notwendigkeit des Wettbewerbs sowie die Möglichkeit des Erreichens der Sanierungsziele (hier: Bürgerhaus mit multifunktionaler Gemeinbedarfsnutzung und für Freizeitangebote, z.B. Vereine, Veranstaltungen, Sitzungen etc.) diskutiert werden. Dabei sind auch die generationsübergreifenden Aspekte für eine aktive Ortsmitte in der Wechselwirkung mit der Kita und der Schule in unmittelbarer Nähe mit zu berücksichtigen.
Das Ziel einer guten und zukunftssicheren Aktivierung und langfristigen Belebung der Entwicklungsfläche sollte nicht aufgrund der aktuellen hohen Kosten im Bauwesen vernachlässigt werden. Neben einem Wettbewerb, der zu 100% aus Städtebauförderungsmitteln förderfähig ist, ist auch zu bedenken, dass das geplante Bürgerhaus mindestens zu 50% förderfähig ist.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
Wird ggfs. aus dem Gremium erarbeitet.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Machbarkeitsstudie - Variante 4 (284 KB) |