Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/339/02GV  

Betreff: Auslobung des städtebaulich-freiplanerischen Wettbewerbs "Aktivierung Ortsmitte"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Corinna SteffensAktenzeichen:4.1
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Steffens, Corinna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
23.11.2023 
Sitzung verlegt auf den 11.12.2023 - Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved      
11.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Eine geplante Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung ist die „Aktivierung der Ortsmitte“ durch einen städtebaulich-freiplanerisch-hochbaulichen Wettbewerb.

Hierzu hat das Architektur- und Stadtplanungsbüro Richter eine Machbarkeitsstudie mit mehreren Varianten zur Entwicklung der Ortsmitte erstellt. Die Gemeindevertretung Bornhöved hat sich in der Sitzung vom 10.03.2022r die Variante 4 entschieden.

 

Zwischenzeitlich hat sich jedoch der Bedarf für die Größe des Bürgerhauses und das Raumprogramm verändert. Durch den Beschluss der Gemeindevertretung am 28.09.2023 über das Raumprogramm soll das gastronomische Angebot, der Nahversorger(Tante-Emma-Laden), die Bibliothek und der Co-Working-Space entfallen. Zudem soll das Gebäude nur noch ebenerdig geplant werden.

 

Aus diesem Beschluss entsteht die Konsequenz, dass das noch bestehende (verkürzte) Raumprogramm kaum noch einen Wettbewerb rechtfertigt.

Aus diesem Grund soll die Notwendigkeit des Wettbewerbs sowie die Möglichkeit des Erreichens der Sanierungsziele (hier: Bürgerhaus mit multifunktionaler Gemeinbedarfsnutzung und für Freizeitangebote, z.B. Vereine, Veranstaltungen, Sitzungen etc.) diskutiert werden. Dabei sind auch die generationsübergreifenden Aspekte für eine aktive Ortsmitte in der Wechselwirkung mit der Kita und der Schule in unmittelbarer Nähe mit zu berücksichtigen.

 

Das Ziel einer guten und zukunftssicheren Aktivierung und langfristigen Belebung der Entwicklungsfläche sollte nicht aufgrund der aktuellen hohen Kosten im Bauwesen vernachlässigt werden. Neben einem Wettbewerb, der zu 100% aus Städtebauförderungsmitteln förderfähig ist, ist auch zu bedenken, dass das geplante Bürgerhaus mindestens zu 50% förderfähig ist.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Wird ggfs. aus dem Gremium erarbeitet.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Machbarkeitsstudie - Variante 4 (284 KB)