Vorlage - VO/2023/328/10GV
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Sachverhalt:
Pflichtiger Bestandteilt der Haushaltsführung ist gemäß § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik), der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik), den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik), der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik) und dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik). Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht (§ 52 GemHVO-Doppik) beizufügen.
Die oben genannten Bestandteile des Jahresabschlusses 2022 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Nach § 92 Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Trappenkamp für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 92 Abs. 3 GO). Gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 92 Abs. 1 GO).
Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss 2022 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/ Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.
Die Gemeinde Trappenkamp schließt das Haushaltsjahr statt eines geplanten Fehlbetrages von 503.300,00 EUR mit einem Jahresüberschuss von 1.054.474,67 EUR ab.
Durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss kann der vorgetragene Jahresfehlbetrag in Höhe von 110.459,02 EUR ausgeglichen werden. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 944.015,65 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt (§ 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
Eine entsprechende Ergebnisbehandlung wird auch vorgeschlagen.
Wesentliche Gründe für das Jahresergebnis werden nachfolgend aufgeführt:
Erträge
Die Erträge sind rund 590.600,00 EUR höher als geplant. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf höhere Gewerbesteuererträge (+516.000 EUR), Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+130.300 EUR), Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+68.300 EUR) zurückzuführen. Des Weiteren sind auch die Schlüsselzuweisungen (+117.700 EUR) und die allgemeinen Landeszuweisungen (+95.300 EUR) höher als geplant.
Auffällig ist auch, dass die Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung/ Winterdienst rund 48.000 EUR über dem Planansatz liegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gebührenerhöhung nicht im Haushalt eingeplant war.
Die Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden liegen rund 437.000 EUR unter dem Planansatz.
Aufwendungen
Die Aufwendungen liegen mit rund 13.373.000 EUR deutlich unter dem Planansatz von 14.340.000 EUR (-967.000 EUR).
Die Personalaufwendungen sind rund 11% niedriger als geplant (-227.000 EUR).
Des Weiteren sind die Aufwendungen für die Ortsplanung (-254.000 EUR) und auch die Sachverständigen-, Gerichts - u. ähnlichen Kosten (-245.300 EUR) deutlich unter dem Planansatz. Dies ist hauptsächlich auf den Stand der Ortssanierung zurückzuführen. Auch die Schulkostenbeiträge (-62.900 EUR) sind niedriger als geplant.
Die Abschreibungsaufwendungen liegen ebenfalls unter dem Planansatz (-181.300 EUR).
Finanzielle Auswirkungen:
1) Ausgleich des vorgertragenen Jahresfehlbetrages (110.459,02 EUR)
2) Zuführung in die Ergebnisrücklage (944.015,65 EUR)
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss 2022 in der vorliegenden Form.
b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den vorgetragenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 110.459,02 EUR durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss auszugleichen. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 944.015,65 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.