Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/328/10GV  

Betreff: Jahresabschluss 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Andreas Pump
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Pump, Andreas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
04.12.2023 
FÄLLT AUS ! ! ! Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp      
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
15.01.2024    Sitzung ist verschoben auf den 16.01.2024 ! Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp      
16.01.2024 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
01.02.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Pflichtiger Bestandteilt der Haushaltsführung ist gemäß § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 91 Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung (§ 45 GemHVO-Doppik), der Finanzrechnung (§ 46 GemHVO-Doppik), den Teilrechnungen (§ 47 GemHVO-Doppik), der Bilanz (§ 48 GemHVO-Doppik) und dem Anhang (§ 51 GemHVO-Doppik). Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht (§ 52 GemHVO-Doppik) beizufügen.

 

Die oben genannten Bestandteile des Jahresabschlusses 2022 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach § 92 Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Trappenkamp für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 92 Abs. 3 GO). Gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 92 Abs. 1 GO).

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss 2022 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung ist auch über die Verwendung/ Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.

 

Die Gemeinde Trappenkamp schließt das Haushaltsjahr statt eines geplanten Fehlbetrages von 503.300,00 EUR mit einem Jahresüberschuss von 1.054.474,67 EUR ab.

 

Durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss kann der vorgetragene Jahresfehlbetrag in Höhe von 110.459,02 EUR ausgeglichen werden. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 944.015,65 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt (§ 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

 

Eine entsprechende Ergebnisbehandlung wird auch vorgeschlagen.

 

Wesentliche Gründe für das Jahresergebnis werden nachfolgend aufgeführt:

 

Erträge

 

Die Erträge sind rund 590.600,00 EUR höher als geplant. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf höhere Gewerbesteuererträge (+516.000 EUR), Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+130.300 EUR), Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+68.300 EUR) zurückzuführen. Des Weiteren sind auch die Schlüsselzuweisungen (+117.700 EUR) und die allgemeinen Landeszuweisungen (+95.300 EUR) höher als geplant.

Auffällig ist auch, dass die Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung/ Winterdienst rund 48.000 EUR über dem Planansatz liegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gebührenerhöhung nicht im Haushalt eingeplant war.

 

Die Erträge aus der Veräerung von Grundstücken und Gebäuden liegen rund 437.000 EUR unter dem Planansatz.

 

Aufwendungen

 

Die Aufwendungen liegen mit rund 13.373.000 EUR deutlich unter dem Planansatz von 14.340.000 EUR (-967.000 EUR).

 

Die Personalaufwendungen sind rund 11% niedriger als geplant (-227.000 EUR).
Des Weiteren sind die Aufwendungen für die Ortsplanung (-254.000 EUR) und auch die Sachverständigen-, Gerichts - u. ähnlichen Kosten (-245.300 EUR) deutlich unter dem Planansatz. Dies ist hauptsächlich auf den Stand der Ortssanierung zurückzuführen. Auch die Schulkostenbeiträge (-62.900 EUR) sind niedriger als geplant.

Die Abschreibungsaufwendungen liegen ebenfalls unter dem Planansatz (-181.300 EUR).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

1) Ausgleich des vorgertragenen Jahresfehlbetrages (110.459,02 EUR)

2) Zuführung in die Ergebnisrücklage (944.015,65 EUR)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss 2022 in der vorliegenden Form.

b)      Die Gemeindevertretung beschließt weiter, den vorgetragenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 110.459,02 EUR durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss auszugleichen. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 944.015,65 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 


Anlage/n:

 

Jahresabschluss zum 31.12.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 10 JA 2022 Bilanz verdichtet (62 KB)      
Anlage 2 2 10 JA 2022_Ergebnisrechnung mit Konten (190 KB)      
Anlage 3 3 10 JA 2022 Finanzrechnung mit Konten (204 KB)      
Anlage 4 4 10 JA 2022 Teilrechnungen (2704 KB)      
Anlage 5 5 10 JA 2022 Teilrechnungen Produkt 612000 (93 KB)      
Anlage 6 6 10 JA 2022_Anhang (167 KB)      
Anlage 7 7 10 JA 2022_Anlagenspiegel (55 KB)      
Anlage 8 8 10 JA 2022_Forderungsspiegel (42 KB)      
Anlage 9 9 10 JA 2022_Verbindlichkeitenspiegel (50 KB)      
Anlage 10 10 10 JA 2022_Übersicht übertragene Ermächtigungen (111 KB)      
Anlage 11 11 10 JA 2022_Sondervermögen (354 KB)      
Anlage 12 12 10 JA 2022_Lagebericht (530 KB)